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Sonderurlaub bei Umzug: Wie Sie am Umzugstag frei bekommen


Beruf und Karriere
Sonderurlaub bei Umzug – was Sie wissen sollten

t-online, Hannah Tolk

Aktualisiert am 19.06.2024Lesedauer: 3 Min.
Wohnungsumzug: Sonderurlaub ist dann wertvoll.Vergrößern des Bildes
Ein Umzug kostet Zeit und Energie: Ein Sonderurlaub kann deshalb wertvoll sein. (Quelle: IMAGO/Monkey Business 2)
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Wer umzieht, steht vor einem Berg an Aufgaben. Ob Sie dafür Urlaubstage opfern müssen oder Ihnen eine Freistellung zusteht, erfahren Sie hier.

Einen Umzug neben dem Berufsalltag zu koordinieren, ist nicht von heute auf morgen möglich. Doch haben Sie deshalb Anspruch auf Sonderurlaub bei Ihrem Arbeitgeber?

Was ist Sonderurlaub?

Sonderurlaub bezeichnet eine besondere Form des Urlaubs, die immer dann relevant wird, wenn die Freistellung eines Arbeitnehmers nicht aus einer Krankheit resultiert oder der Erholung dient. Häufig genannte Gründe für Sonderurlaub sind zum Beispiel:

  • Eheschließung
  • Geburt eines Kindes
  • Tod eines nahestehenden Verwandten
  • Firmenjubiläum
  • Krankheit eines Angehörigen
  • Arztbesuche
  • Umzug

Was sich genau hinter dem Begriff "Sonderurlaub" verbirgt, wird allerdings häufig missverstanden. Damit ist nicht prinzipiell eine Lohnfortzahlung verbunden wie während des klassischen Erholungsurlaubs. Ob Mitarbeiter sich bezahlt oder unbezahlt freistellen lassen können und für wie lange, ist davon abhängig, wofür der Sonderurlaub genutzt wird. Außerdem variieren die gesetzlichen oder tarifvertraglichen Bestimmungen je nach Arbeitgeber.

Gesetzliche Grundlagen für Sonderurlaub

Nach § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine vorübergehende bezahlte Freistellung, wenn er für eine verhältnismäßig unerhebliche Zeit an der Dienstleistung gehindert wird und der Grund dafür unabhängig von seiner Person ist und nicht durch ihn verschuldet wurde. Das heißt, wer bezahlten Sonderurlaub haben möchte, muss darauf achten, dass diese drei Bedingungen erfüllt sind:

  1. Die Dauer der Verhinderung ist unerheblich.
  2. Der Grund für die Verhinderung liegt nicht in der Person des Arbeitnehmers.
  3. Die Verhinderung wurde nicht selbst verschuldet.

Unter "unerheblicher Dauer" wird im Allgemeinen ein Zeitraum von bis zu fünf Tagen verstanden.

Ebenso ist im Bürgerlichen Gesetzbuch unter BGB § 616 Absatz 3 das Erscheinen bei Gerichtsterminen sowie Behördengängen geregelt. Demnach können Arbeitnehmer sich für den entsprechenden Zeitraum bezahlt freistellen lassen, weil die Wahrnehmung dieser Termine als bürgerliche Pflicht gilt.

Ebenfalls als bürgerliche Pflichten werden insbesondere Tätigkeiten als ehrenamtlicher Richter oder Schöffe sowie bei der Freiwilligen Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz verstanden. Außerdem sieht das BGB § 616 eine Beurlaubung in "sonstigen dringenden Fällen" vor, die für verschiedene Lebensereignisse als zutreffend interpretiert werden kann, zum Beispiel für die eigene Hochzeit.

Sonderurlaub im öffentlichen Dienst

Neben der allgemeinen Regelung im BGB gibt es besondere Regeln dafür, in welchen Fällen Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes Sonderurlaub zusteht und in welchem Umfang. Nach TvöD § 29 sind folgende Anlässe Gründe für bezahlten Sonderurlaub:

  • Tod des Kindes, Ehe- oder Lebenspartners (zwei Arbeitstage)
  • Geburt eines Kindes (ein Arbeitstag)
  • Arbeitsjubiläum nach 25 oder 40 Jahren (ein Arbeitstag)
  • Schwere Erkrankung einer im Haushalt lebenden Person (ein Arbeitstag)
  • Umzug aus betrieblichen oder dienstlichen Gründen (ein Arbeitstag)
  • Schwere Erkrankung einer Betreuungsperson eines Kindes bis zum 8. Lebensjahr (bis zu vier Arbeitstage)
  • Zwingende ärztliche Behandlung, die nicht mit den Arbeitszeiten vereinbar ist (Behandlungszeit sowie An- und Abreise)
  • Termine bei der Agentur für Arbeit (Dauer des Termins)
  • Termine für Vorstellungsgespräche nach eingereichter Kündigung (Dauer des Termins)

Wer hat Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug?

Grundsätzlich ist der sogenannte Umzugsurlaub eine Sonderform des Urlaubs, die nicht für alle Arbeitnehmer gilt. Lediglich bei einem Umzug, der aus betrieblichen Gründen notwendig wird, steht dem Arbeitnehmer ein Tag Sonderurlaub zu. Beispielsweise wird diese Form des Urlaubs regelmäßig für Berufsgruppen wie Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes gewährt (Sonderurlaubsverordnung SUrlV). Für Beschäftigte privater Unternehmen gibt es hingegen keine klare Regelung bei einem Wohnortwechsel.

Der Anspruch auf Sonderurlaub kann aber gesondert im Arbeitsvertrag oder dem geltenden Tarifvertrag sowie in einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden. Angestellte des privaten Sektors können sich im Zweifelsfall in diesen Dokumenten darüber informieren, ob eine Form des Sonderurlaubs für Sie vereinbart wurde.

Tipps, wie Sie Umzugsurlaub bekommen

Wie Sie auch im privatwirtschaftlichen Sektor gute Chancen auf die Genehmigung von einem Tag Umzugsurlaub haben, haben wir in fünf Tipps für Sie zusammengestellt:

  1. Wenden Sie sich an den Betriebsrat oder Ihre Personalabteilung, wenn Sie unsicher sind, wie der Umzugsurlaub bei Ihrer Arbeitsstelle geregelt ist.
  2. Argumentieren Sie, wieso Ihr Umzug nicht am Wochenende stattfinden kann, etwa wegen deutlich höherer Kosten des Umzugsunternehmens.
  3. Bieten Sie an, den Sonderurlaub durch Überstunden auszugleichen.
  4. Weisen Sie Ihren Vorgesetzten auf Fristen hin, die Sie einhalten müssen, etwa bei der Ummeldung des Wohnortes.
  5. Wahren Sie Verschwiegenheit darüber, wenn Ihnen der Sonderurlaub genehmigt wird.

Fazit: So verschaffen Sie sich ein Bild

Wer einen Umzug plant und dafür nicht seine normalen Urlaubstage nutzen möchte, sollte zunächst prüfen, welche arbeitsrechtlichen Regeln für sein Beschäftigungsverhältnis gelten.

Wer Anspruch auf einen Tag bezahlten Sonderurlaub bei Umzug hat, entnehmen Sie Ihrem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Ihrer Betriebsvereinbarung. Bleibt am Ende keine andere Argumentationsbasis, können Sie auch auf Grundlage des BGB mit Ihrem Vorgesetzten über den Sonderurlaub verhandeln.

Alternativen sind beispielsweise unbezahlter Urlaub, der Abbau von Überstunden oder Sie nehmen lediglich einen halben Tag Urlaub.

Verwendete Quellen
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