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Sabbatical: Die befristete Auszeit vom Job richtig planen


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Befristeter Ausstieg
Sabbatical – Wie Sie die Auszeit vom Job durchsetzen und planen


Aktualisiert am 24.06.2019Lesedauer: 4 Min.
Das Sabbatjahr: Wer gerne in ferne Länder reist, braucht zumeist mehr als die regulären Urlaubstage. Eine Möglichkeit ist, eine Auszeit vom Job zu nehmen.Vergrößern des Bildes
Das Sabbatjahr: Wer gerne in ferne Länder reist, braucht zumeist mehr als die regulären Urlaubstage. Eine Möglichkeit ist, eine Auszeit vom Job zu nehmen. (Quelle: littlehenrabi/getty-images-bilder)
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Mal rauskommen aus dem Job und ganz was anderes machen – von einem Sabbatjahr träumen viele Arbeitnehmer. Den Chef davon zu überzeugen ist nur der erste Schritt. Danach muss gründlich kalkuliert werden. Wichtig: Versicherungen nicht vergessen.

Das typische Sabbatjahr ist eigentlich kein ganzes Jahr. Kaum jemand verabschiedet sich so lange aus dem Job. Die meisten nehmen sich in Deutschland drei bis sechs Monate lang eine Auszeit. Manche Arbeitgeber bieten diese Möglichkeit ganz offensiv an, bei anderen müssen die Arbeitnehmer Überzeugungsarbeit leisten. Neben dem Okay vom Chef braucht es aber auch eine gute Planung und den richtigen Versicherungsschutz.

In der Praxis bedeutet ein Sabbatical viel Vorbereitungsaufwand. Schließlich gilt es zu organisieren, ob und wie lange der Chef einen gehen lässt, wer dann die eigenen Aufgaben übernimmt, wie die Auszeit finanziert werden soll und ob man danach auf seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Experten raten deshalb, mindestens ein Jahr im Voraus mit den Vorbereitungen zu beginnen.

Die Dauer der Auszeit wird oft durch die dahinter liegende Motivation bestimmt: Regeneration, Familienaufgaben, berufliche Weiterbildung, persönliche Neuorientierung und Realisierung eigener Projekte.

Welche Sabbatical-Modelle gibt es?

Sind die ersten Weichen gestellt, sollten die "Auszeit-Nehmer" gemeinsam mit dem Vorgesetzten überlegen, welches Sabbatical-Modell am besten auf die individuelle Situation passt.

Man kann grundsätzlich drei Modelle unterscheiden: Erstens können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich das Vollzeit- auf ein Teilzeitarbeitsverhältnis reduzieren und alle Überstunden, die der Arbeitnehmer dann macht, auf einem Arbeitszeitkonto gutschreiben. Zweitens kann der Arbeitnehmer so lange auf Urlaub verzichten, bis er eine mehrmonatige Urlaubszeit angespart hat. Drittens kann er einfach unbezahlten Urlaub nehmen.

Blockteilzeit – Vollzeitarbeit auf Teilzeitmodell reduzieren

Dieses Modell ist besonders verbreitet. Praktisch bedeutet es: Bei Vollzeitarbeit wird ein Teilzeitlohn gezahlt. Wichtig ist, vertraglich festzuschreiben, dass die Regelung zeitlich begrenzt wird und das Überstundenmachen als Voraussetzung gilt. Sonst könnte der Arbeitnehmer plötzlich mit dauerhaftem Teilzeitjob mit Teilzeitgehalt und ohne Sabbatical dastehen.

Wer ein dreimonatiges Sabbatical machen will, verabredet mit dem Arbeitgeber zum Beispiel, ein Jahr lang in Teilzeit 75 Prozent zu arbeiten. Das heißt, der Arbeitnehmer arbeitet neun Monate voll und drei Monate gar nicht und bekommt die ganze Zeit 75 Prozent des Gehalts. Für kürzere Sabbaticals von rund drei Monaten eignet sich diese Variante, weil man durchgehend kranken- und sozialversichert ist.

Sonderfall: Zeitwertkonten
Ein weiteres Sabbat-Modell sind Zeitwertkonten. Das ist allerdings ein eher kompliziertes Modell, bei dem Urlaubsgeld, Überstunden oder Zuschläge eingezahlt werden können. Wichtig für den Arbeitnehmer: auf den Insolvenzschutz und die Verzinsung der Rücklagen durch den Arbeitgeber achten.

Ansparen von Urlaubstagen

Bei diesem Modell wird über einen längeren Zeitraum eine große Zahl an Urlaubstagen angespart. Das erweist sich in der Realität aber als schwieriger. Denn der gesetzliche Mindesturlaub muss immer im laufenden Jahr genommen werden, in Ausnahmefällen in den ersten drei Monaten des Folgejahres. Drei Jahre auf Urlaub zu verzichten und sich dann für fünf Monate am Stück zu verabschieden geht also nicht. Unproblematisch sei das aber bei Urlaubstagen, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehen.

Unbezahlter Urlaub

Unbezahlter Urlaub ist das unsicherste Modell eines Sabbatical. Zum einen verzichtet man monatelang auf das Einkommen, zum anderen gefährdet man ab dem zweiten Monat seinen Versicherungsstatus. Sozialversichert ist man nämlich nur, solange während der Auszeit ein Gehalt gezahlt wird. Danach muss sich der Arbeitnehmer selbst um die Kranken- und Pflegeversicherung kümmern. Zudem wirkt sich dieses Modell aufgrund der fehlenden Gehaltszahlung nachteilig auf die Rente aus.

Info: Das englische Wort "Sabbatical" leitet sich vom hebräischen Wort "schabbat" ab: Laut dem Alten Testament soll in jedem siebten Jahr, dem Sabbatjahr, der Ackerbau ruhen, so wie auch Gott am siebten Tag ruhte. In der heutigen Arbeitswelt bedeutet das Sabbatical eher eine zeitlich befristete Auszeit von der Erwerbsarbeit.

Sabbatical – Wie steht es um den Versicherungsschutz?

Sollte das Arbeitsverhältnis ruhen und der Arbeitgeber keine Sozialleistungen zahlen, kann sich der Sabbatreisende auch freiwillig gesetzlich weiter versichern. Man zahlt dann den kompletten Beitrag selbst. Dieser wird individuell berechnet, liegt aber mindestens bei rund 180 Euro pro Monat.

Vor der Reise sollte geprüft werden, ob es mit den Reiseländern ein Sozialversicherungsabkommen gibt. Andernfalls ist eine Auslandskrankenversicherung erforderlich. Aber auch in den Ländern mit einem Abkommen kann eine Zusatzversicherung sinnvoll sein, die auch den Rücktransport aus dem Ausland abdeckt.

Wer in der Sabbatzeit andere Versicherungsbeiträge nicht weiterzahlen kann oder möchte, sollte rechtzeitig mit dem Versicherer sprechen. Viele Verträge kann man ruhen lassen. Nach Auskunft des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft ist bei einer Lebensversicherung nach zwei bis drei Jahren Laufzeit eine Beitragsfreistellung möglich. Ruhen darf der Vertrag in der Regel maximal ein Jahr. In beiden Fällen verringern sich allerdings Risikoschutz und Versicherungssumme erheblich.

Info: Nahezu jeder zweite Deutsche denkt über eine Auszeit vom Job nach. Laut einer wimdu-Studie wollen knapp die Hälfte für einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten dem Arbeitsplatz den Rücken kehren. Nahezu ein Drittel kann sich auch eine Pause von zehn bis zwölf Monaten vorstellen.

Eine Auszeit vom Job – Wie den Chef überzeugen?

Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer frei in der Entscheidung, wie er das Sabbatical nutzt. Allerdings: Einen Rechtsanspruch auf ein Sabbatical gibt es nicht. Aber einige Möglichkeiten, den Chef davon zu überzeugen. Dafür hilft es, sich vorher zu fragen: Warum will ich das? Was verspreche ich mir davon? Was könnte auch für meinen Arbeitgeber von Interesse sein? Dass jemand etwa verhindern möchte, in ein Burnout zu rutschen – davon hat auch die Firma etwas.

Aber auch, wer sich sozial engagieren oder Sprachkenntnisse erwerben will, hat bei manchen Arbeitgebern gute Karten. Vor dem Gespräch mit dem Chef sollte klar sein, wann genau die Auszeit stattfinden soll. Außerdem kommt es gut an, wenn jemand selbst überlegt, wie der Arbeitsausfall kompensiert werden könnte.

Risiko Sabbatical – Wie sicher ist der Arbeitsplatz?

Auch wenn viele Arbeitnehmer über ein Sabbatical nachdenken, schrecken viele immer noch davor zurück. Sie wollen nicht als arbeitsscheu gelten oder haben Angst, nach der Auszeit auf eine schlechtere Position abgeschoben oder gar entlassen zu werden.

Eine Entlassung sollten Arbeitnehmer nach der Rückkehr nicht befürchten. Allerdings ist die Sorge, nicht auf die eigene Stelle zurück zu können, durchaus berechtigt. Denn der Arbeitnehmer hat lediglich Anspruch auf einen Arbeitsplatz, der seinen Qualifikationen entspricht und gleich vergütet wird. Wer mehr Sicherheit will, kann das jedoch mit seinem Arbeitgeber individuell vertraglich regeln.

Verwendete Quellen
  • eigene RecherchedpadapdwimduUniversität Bremen - ZWE "Arbeit und Region"
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