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Mieteinnahmen - welche Steuer muss ich zahlen?


Mietrecht
Mieteinnahmen und Steuer: Was muss der Vermieter zahlen?

at (TP)

Aktualisiert am 17.04.2014Lesedauer: 2 Min.

Auf den ersten Blick wirken Mieteinnahmen trotz Steuer sehr attraktiv. Doch was genau muss der Vermieter dafür zahlen? Welche Kosten können Sie im Gegenzug steuerlich geltend machen, um möglichst viel Gewinn zu erwirtschaften? Lesen Sie hier, wie Sie Ihre steuerliche Belastung minimieren können!

Wie werden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung versteuert?

Mieteinnahmen sind eine eigenständige Unterrubrik der Überschusseinkünfte und zählen voll zum zu versteuernden Einkommen. Das heißt, Sie zahlen für jeden Euro aus Mieteinnahmen eine Steuer. Die Einnahmen erhöhen außerdem Ihren individuellen Steuersatz.

Wie können Sie einen Vorteil aus der steuerlichen Behandlung von Mieteinnahmen ziehen?

Erwirtschaften Sie aus Sicht des Finanzamtes bei der Vermietung Verluste, so reduziert sich Ihr individueller Steuersatz für alle Einkunftsarten. Daher ist es wichtig, dass Sie zum Jahresende immer eine detaillierte Gewinn- und Verlustrechnung Ihrer Mieteinnahmen für die Steuer erstellen. Als Gewinn verbuchen Sie auf dieser sowohl die Kaltmiete als auch die von Mietern geleisteten Nebenkosten.

Welche Ausgaben können Sie in Ihre Gewinn- und Verlustrechnung aufnehmen?

  • Nebenkosten können Sie bei Ihren Mieteinnahmen von der Steuer absetzen.
  • Sie können die umgangssprachlich bezeichneten "Abschreibungen" steuerlich geltend machen. Man bezeichnet diese fachlich als Absetzung für Abnutzung. In den ersten 50 Jahren nach Fertigstellung Ihres Mietobjekts können Sie jährlich 2 Prozent des Anschaffungspreises in der Steuererklärung angeben. Allerdings beziehen sich diese nur auf den Wert der Immobilie; der Grundstückspreis muss zuvor mithilfe der Bodenrichtwerttabelle abgezogen werden.
  • Reparatur- und Renovierungsarbeiten können Sie abziehen. Entweder setzen Sie den vollen Betrag im Jahr der Durchführung von der Steuer der Mieteinnahmen ab oder Sie verteilen diesen über zwei bis fünf Jahre.
  • Soweit ein Darlehen zur Finanzierung des vermieteten Objekts besteht, können Sie deren Schuldzins ebenfalls komplett steuerlich geltend machen.
  • Weitere Ausgaben: Darunter fallen die Grundsteuer, gezahltes Hausgeld, Versicherungen, geschaltete Anzeigen bei der Suche eines Mieters oder Fahrtkosten zur Eigentümerversammlung. So können Sie die Ausgaben durch die Steuer für Mieteinnahmen effektiv senken.
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