Steuererklärung Die Kfz-Steuer für ein Motorrad ist unabhängig vom Schadstoffausstoß
Die Erhebung der Kfz-Steuer fürs Motorrad erfolgt seit 2014 wie bei anderen Fahrzeugen nicht mehr durch die Finanzbehörden, sondern durch den Zoll. Höhe und Berechnung der Kfz-Steuer für ein Motorrad bleiben dennoch unverändert. Erfahren Sie hier alles Wissenswerte zur Kfz-Steuer fürs Motorrad.
Berechnung der Kfz-Steuer fürs Motorrad seit 1955 unverändert
Während die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer für Personenkraftwagen, Wohnmobile und Nutzfahrzeuge in den letzten Jahren häufigen Änderungen unterlag, ist die Kfz-Steuer fürs Motorrad seit 1955 unverändert. Dies gilt auch für den Steuersatz. Pro 25 ccm Hubraum fällt eine Kraftfahrzeugsteuer in Höhe von 1,84 Euro an. Die Berechnung der Motorradsteuer ist daher unkompliziert und nicht von Schadstoffklassen und Emissionsschlüsselnummern abhängig.
Bei den übrigen Fahrzeugarten steigt die Bedeutung des Schadstoffausstoßes für die Berechnung der Kfz-Steuer kontinuierlich. Obwohl innerhalb der EU auch für die Erhebung der Kfz-Steuer fürs Motorrad seit Langem eine Änderung der Systematik diskutiert wird, ist derzeit noch keine Neuregelung absehbar.
Für welche Fahrzeuge fällt die Kfz-Steuer fürs Motorrad an?
Die Kfz-Steuer fürs Motorrad wird ausschließlich für Krafträder erhoben. Trikes und Quads zählen trotz ihrer Ähnlichkeit mit Motorrädern nicht zu dieser Fahrzeugart und unterliegen daher einer eigenen Steuerberechnung. Als Krafträder gelten Motorräder, deren Hubraum größer als 125 ccm ist.
Außerdem fallen Motorräder mit einem Hubraum von 125 ccm und einer Leistung über 11 kW unter die Fahrzeugart Motorrad. Zweiräder bis 125 ccm und 11 kW gelten als Leichtkrafträder und sind von der Zulassungspflicht und der Kfz-Steuer befreit.
Spezielle Kfz-Steuer für Motorrad-Oldtimer
Für Motorräder, die als Oldtimer mit einem H-Kennzeichen zugelassen werden, gilt unter Umständen ein günstigerer Steuersatz. Die Zulassung als Oldtimer ist möglich, wenn ein Motorrad mindestens 30 Jahre alt ist. Zur Anerkennung ist ein Gutachten nach Paragraf 23 der Straßenverkehrszulassungsordnung erforderlich.
Der pauschale Steuersatz für Motorräder mit H-Kennzeichen beträgt 46 Euro im Jahr. Damit ist die Motorrad-Steuer für Oldtimer erst ab einem Hubraum über 625 ccm günstiger als die allgemeine Kfz-Steuer für Motorräder.