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Zweitwohnungssteuer: "Dritte Miete" gilt sogar für Wohnwagen


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Zweitwohnungssteuer
Zweitwohnungssteuer: "Dritte Miete" gilt sogar auf Campingplätzen

Von dpa-tmn, t-online
15.08.2013Lesedauer: 3 Min.
Auch hier lässt sich wohnen - also ist die Zweitwohnungssteuer zulässigVergrößern des BildesAuch hier lässt sich wohnen - also ist die Zweitwohnungssteuer zulässig (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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In vielen deutschen Kommunen werden Bürger für ihren Nebenwohnsitz zur Kasse gebeten. Ursprünglich für Eigentümer von Ferienhäusern gedacht, drückt die Zweitwohnungssteuer als "Dritte Miete" (neben Kaltmiete und der "zweiten Miete" durch Nebenkosten) nun auch Geringverdienern aufs Budget. Ausnahmen gibt es nur wenige, etwa für Berufspendler - solange sie kein Single sind.

Ob Ferienhaus, Pendlerwohnung oder Studentenbude - wer sich in Deutschland einen zweiten Wohnsitz zulegt, muss damit rechnen, dafür zur Kasse gebeten zu werden. Das gilt auch, wenn sich der Nebenwohnsitz am selben Ort befindet wie die Hauptwohnung. Mittlerweile erheben mehr als 400 Städte und Gemeinden eine Zweitwohnungssteuer. Sie dürfen per Satzung beschließen, wie hoch diese ist und ab wann sie fällig wird. Die Folge: Wer seinen Nebenwohnsitz pflichtgemäß dem Einwohnermeldeamt mitteilt, erhält meist umgehend einen Steuerbescheid.

Argument: Wer Infrastruktur nutzt, soll auch zahlen

Erfunden wurde die Zweitwohnungssteuer 1972 in der Bodensee-Gemeinde Überlingen - mit Blick auf die vielen Eigentümer von Ferienwohnungen. Bis heute ein beliebtes Argument der Kommunen: Während die Teilzeitbürger Straßen, Bäder und Theater nutzten, überließen sie deren Finanzierung den Einheimischen. Kritiker wenden jedoch ein, dass auch für Zweitwohnungen Grundsteuer sowie kommunale Abgaben fällig werden.

Unterschiedlich geregelt ist, was unter den Begriff Zweitwohnung fällt. Gemeinden wie Dresden verstehen darunter eine abgeschlossene Wohneinheit mit Küche oder Kochnische und Bad/WC im Sinne der Landesbauordnung. Andere, wie etwa Dortmund, betrachten als Wohnung bereits jeden umschlossenen Raum, der zum Schlafen benutzt wird.

Dauercamper können Befreiung für kalte Monate beantragen

Sogar, wer im Sommer einen Wohnwagen auf einem Campingplatz stehen hat, kann zur Kasse gebeten werden. Hans-Ulrich Liebern vom Bund der Steuerzahler NRW rät: "Dauercamper sollten dann beantragen, dass die Steuer tatsächlich nur für die warme Jahreszeit erhoben wird. Dies müssen sie jedoch belegen, etwa mit einer Bescheinigung, dass der Campingplatz in der restlichen Zeit geschlossen hat."

Und auch eine Gartenhütte kann steuerpflichtig sein. Das urteilte das Verwaltungsgericht Gießen zum Fall einer Klägerin gegen die Stadt Grünberg (Az.: 8 K 907/12). Weil die Hütte über Strom- und Wasseranschluss, Küchennische und Aufenthaltsraum verfüge, sei jährliche Besteuerung mit 161,18 Euro zulässig, so die Richter. Hingegen stellte im März dieses Jahres das Bundesbauministerium klar, dass Schrebergärtner nicht besteuert werden dürfen, da das Kleingartengesetz eine "Wohnnutzung" der Lauben untersage.

Fünf Prozent in Berlin, 20 Prozent im Seebad Kühlungsborn

Die Zweitwohnungssteuer wird meist anhand der Jahreskaltmiete bemessen, seltener anhand von Jahresrohmiete oder Wohnfläche. Die Jahresrohmiete ist höher als die Kaltmiete, weil sie verbrauchsunabhängige Nebenkosten berücksichtigt. Bewohnt der Eigentümer Haus oder Wohnung selbst, wird die Steuer anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete ermittelt. Der Steuersatz reicht von 5 Prozent in Städten wie Berlin über 16 Prozent in Erfurt bis zu 20 Prozent im Ostseebad Kühlungsborn

Von der Steuer befreit sind grundsätzlich Menschen, die ein Zimmer in einem Altenheim, Pflegeheim oder einer vergleichbaren Gemeinschaftsunterkunft bewohnen. In Bayern entfällt sie obendrein für Geringverdiener mit Jahreseinkünften bis 25.000 Euro (Ehepaare und Lebenspartner: 33.000 Euro). Schließlich drücken die Städte Hannover und Pirna bei Studenten ohne Einkommen ein Auge zu. Darüber hinaus kommen diese jedoch nicht um die Steuer herum, selbst wenn sie sonst zu Hause bei den Eltern wohnen und keinen Cent verdienen.

Berufspendler: Singles zahlen, Eheleute nicht

Nicht zahlen müssen dagegen Berufspendler, die am Arbeitsort eine zweite Wohnung unterhalten - allerdings nur, wenn sie verheiratet sind. Von ihnen zu verlangen, den bisherigen Hauptwohnsitz aufzugeben, verstieße laut Bundesverfassungsgericht gegen den Schutz von Ehe und Familie (Az.: 1 BvR 1232/00).

"Für Alleinstehende gilt das Urteil jedoch nicht", betont Hans-Ulrich Liebern vom Bund der Steuerzahler. "Immerhin dürfen sie die gezahlte Steuer beim Finanzamt als Werbungskosten geltend machen." Erhebe der bisherige Hauptwohnsitz die Steuer nicht, könnten sie zudem erwägen, Haupt- und Nebenwohnsitz kurzerhand zu tauschen.

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