Rentenfrage Steht mir als Vater nach einer Scheidung Mütterrente zu?
Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Steht mir als Vater von zwei Kindern Mütterrente zu? Bei der Scheidung wurde alles geteilt, meine Ex-Frau ist wieder verheiratet und erhält bisher die Mütterrente allein.
Das Familiengericht hat über den Versorgungsausgleich im Zeitpunkt der Scheidung entschieden. Im Laufe der Zeit können sich die ausgeglichenen Anrechte jedoch ändern, sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. "Deshalb können Sie oder Ihr früherer Ehepartner beim Familiengericht die Abänderung des Versorgungsausgleichs beantragen."
Eine Abänderung ist beispielsweise möglich, wenn sich der Ausgleichswert eines Anrechts nach dem Ende der Ehezeit aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen wesentlich verändert hat, so Sennewald. "Dies kann durch die Mütterrente der Fall sein."
In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".
Einen Antrag auf Änderung des Versorgungsausgleichs können Sie frühestens zwölf Monate vor Beginn einer Rente beim Familiengericht stellen. Beachten Sie aber: Es fallen Gerichtskosten an. "Sie müssen sich aber nicht durch einen Anwalt vertreten lassen", so Sennewald. Allerdings kann es sinnvoll sein, sich zuvor anwaltlich beraten zu lassen. Lesen Sie hier, wann Sie Anspruch auf die Mütterrente haben und ob auch Väter sie beantragen können.
- Eigene Recherche
- Gespräch mit Gundula Sennewald