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Rente: Ex-Partner heiratet – bekomme ich Rentenanteile zurück?


Rentenfrage
Ex-Partner heiratet – bekomme ich nun Rentenanteile zurück?

Von t-online, mak

05.05.2022Lesedauer: 1 Min.
Ältere Frau schaut nach Streit traurig (Symbolbild): Bei einer Scheidung werden alle Versorgungsanrechte fair unter den ehemaligen Partnern geteilt.Vergrößern des Bildes
Ältere Frau schaut nach Streit traurig (Symbolbild): Bei einer Scheidung werden alle Versorgungsanrechte fair unter den ehemaligen Partnern geteilt. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Wenn der geschiedene Ehepartner wieder heiratet, was passiert mit dem Geld, das von meiner Rente für den Ex-Partner gezahlt wurde?

Bei einer Scheidung werden alle Versorgungsanrechte wie beispielsweise gesetzliche Rentenansprüche, die Sie während Ihrer Ehe oder Partnerschaft erworben haben, fair unter den ehemaligen Partnern geteilt. Denn diese werden als gemeinschaftliche Lebensleistung betrachtet und gehören Ihnen damit zu gleichen Teilen.

Das nennt man auch Versorgungsausgleich. Lesen Sie hier mehr dazu. "Ziel dieses Versorgungsausgleiches ist es, dass aus dieser Ehezeit beide Partner gleich hohe Versorgungsansprüche besitzen", sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund zu t-online.

"Insbesondere soll ein Ausgleich für Ehepartner geschaffen werden, die wegen eines geringeren Verdienstes oder Kinderbetreuung eine geringere Altersvorsorge erworben haben", so Sennewald weiter.

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

Das heißt also: Auch wenn einer der Partner wieder heiratet, bleibt der Versorgungsausgleich für die geschiedene Ehe bestehen. "Das gilt sogar dann, wenn die früheren Ehepartner sich erneut heiraten", sagt Sennewald.

Beim Tod des Ex-Partners kommt es darauf an, ob und wie lange der frühere Ehepartner bereits eine Rente bezogen hat. Lesen Sie hier mehr dazu.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Gespräch mit Gundula Sennewald
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