Rentenfrage Zählt ein Schulabbruch für die Rente?

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Ich habe das 10. Schuljahr freiwillig besucht. Allerdings habe ich leider nur ein Abgangszeugnis und nicht die erwünschte mittlere Reife erreicht. Wird das anerkannt?
Ja, das ist möglich. Wenn Sie eine allgemeinbildende Schule, Fach- oder Hochschule oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme besucht haben, kann das ab dem 17. Lebensjahr als Anrechnungszeit bei der Rente gelten, sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online.
"Ein erfolgreicher Abschluss der Schule ist dafür aber nicht notwendig", so die Expertin weiter.
In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Lesern, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".
Der Tipp von Sennewald: "Reichen Sie Ihr Abgangszeugnis am besten bei Ihrem Rentenversicherungsträger ein, wenn Sie einen Antrag auf Kontenklärung stellen."
Mit der Kontenklärung können Sie Fehler im Rentenverlauf korrigieren. Sie stellen so sicher, dass alle Zeiten, die für Ihre Rente wichtig werden könnten, auch angerechnet werden. Lesen Sie hier mehr dazu.
- Eigene Recherche
- Statement von Gundula Sennewald