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Wertpapier statt Edelmetall: Gold-ETC können Depot ergänzen


Wertpapier statt Edelmetall
Gold-ETC können Depot ergänzen

Von dpa
09.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Wer in Gold investieren will, kann auch Wertpapiere kaufen.Vergrößern des Bildes
Wer in Gold investieren will, kann auch Wertpapiere kaufen. Die sogenannten ETC sind mit echtem Gold hinterlegt. (Quelle: Alexander Heinl/dpa-tmn./dpa)

Berlin (dpa/tmn) - Gold ist bei Anlegern hierzulande beliebt. Als Beimischung zum Depot kann die Anlage durchaus sinnvoll sein. Wer sich nicht unbedingt glänzende Barren oder Münzen zu Hause in den Tresor legen will, kann auch Wertpapiere kaufen: sogenannte Gold-ETC.

Das Kürzel ETC steht für Exchange Traded Commodities, heißt übersetzt etwa börsengehandelte Rohstoffe, erklärt die Stiftung Warentest im "Finanztest"-Spezial "Anlegen mit ETF". Im Prinzip funktionieren ETC wie börsengehandelte Indexfonds (ETF) mit einem Unterschied: Bei einem ETC erwerben Anleger eine Schuldverschreibung.

ETC mit echtem Gold hinterlegt

Anders als bei anderen Anleihen sind viele ETC aber mit echtem Gold hinterlegt. Sollte der Herausgeber des ETC pleitegehen, bietet das physische Edelmetall Sicherheit - im besten Fall könnten Anleger nach dem Verkauf der Barren entschädigt werden. Die Gefahr einer Insolvenz ist lautStiftung Warentestaber gering, denn die Anbieter haben als einzigen Geschäftszweck die Verwaltung der ETC.

Mit Gold-ETC lässt sich ein fester Gold-Anteil im Depot einfacher herstellen, als mit physischem Gold. Auch das gewünschte Mischverhältnis kann durch Kauf- oder Verkauf einzelner Anteile leichter hergestellt werden, als durch Kauf oder Verkauf von Barren oder Münzen.

Gewinne nach Spekulationsfrist steuerfrei

Ein weiterer Vorteil: Gold-ETC werden steuerlich behandelt wie echtes Gold. Das heißt: Gewinne sind nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr steuerfrei. Abgeltungsteuer wird auf den Gewinn - anders als bei Aktien-ETF - nicht fällig. Das entschied das oberste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof in zwei Fällen (Az.: VIII R 4/15 und VIII R 35/14).

In den Fällen ging es zwar um Xetra-Gold, das von der Deutschen Börse herausgegeben wird. Es gilt aber den Angaben zufolge auch für Euwax Gold II, das von der Börse Stuttgart herausgegeben wird und möglicherweise auch für ETC vergleichbaren Zuschnitts.

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