Pflegeversicherung Wann sich privater Extra-Schutz lohnt
Düsseldorf/Bonn (dpa/tmn) - Von jetzt auf gleich kann es passieren: Man wird zum Pflegefall. Etwa durch eine Krankheit. Oder durch einen Unfall. Oder altersbedingt. Viele möchten den Gedanken an Pflegebedürftigkeit am liebsten beiseiteschieben.
Besser ist es aber, sich damit rechtzeitig auseinanderzusetzen - und vor allem die finanziellen Aspekte in den Blick zu nehmen. Denn: Im Pflegefall übernimmt die Pflegepflichtversicherung immer nur einen Teil der anfallenden Kosten. Also besser eine private Pflegezusatzversicherung abschließen? "Oft ist das sinnvoll", sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf.
Versicherung kann finanzielle Lücke schließen
Eine finanzielle Lücke entsteht im Pflegefall in jedem Fall. Den fehlenden Betrag können Pflegebedürftige auch aus ihrem (Alters-)Einkommen oder über ihr Vermögen finanzieren. Auch Kinder können im Rahmen des Elternunterhalts zur Kasse gebeten werden - allerdings erst, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt.
Wer das eigene Vermögen nicht für die Pflege verbrauchen oder Angehörige nicht belasten will, kann eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Was ebenfalls dafür spricht: "Der eigene Kostenanteil für eine Pflege ist kaum abschätzbar", so Weidenbach. Niemand könne voraussehen, was einem womöglich passiert und wie stark man dann eingeschränkt ist.
Beiträge können ins Geld gehen
Eine private Pflegezusatzversicherung ist allerdings nicht unbedingt preisgünstig. "Viele müssen erst einmal rechnen, ob sie sich das in ihrer aktuellen Lebenssituation überhaupt leisten können und ob sie das überhaupt Monat für Monat übrig haben", erklärt Ulrike Kempchen, Leiterin Recht bei der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA-Pflegeschutzbund) mit Sitz in Bonn.
Wie hoch der monatliche Beitrag für die private Pflegezusatzversicherung ist, hängt vom Alter und vom Gesundheitszustand der betroffenen Personen ab. "Je jünger man ist, desto günstiger ist die Police", so Kempchen.
Einkalkulieren müssen Interessierte, dass die Beiträge im Laufe der Zeit steigen können. Bereits in der Vergangenheit haben viele Anbieter die Beiträge für die private Pflegezusatzversicherung teils deutlich erhöht. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Zahl der Leute, die die Leistungen der Versicherungen wegen Pflegebedürftigkeit in Anspruch nehmen, steigt.
Drei Varianten zur Wahl
Generell gibt es bei der privaten Pflegezusatzversicherung drei Varianten: die Pflegekosten-Versicherung, die Pflege-Rentenversicherung und die Pflegetagegeld-Versicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt der Staat den Abschluss eines Pflegetagegeld-Vertrags mit dem sogenannten "Pflege-Bahr". Die Förderung beläuft sich pro Monat auf fünf Euro.
Zu den Varianten bei der privaten Pflegezusatzversicherung: Die Pflegekosten-Versicherung kommt laut den Verbraucherzentralen Hessen und Mecklenburg-Vorpommern für nachgewiesene Pflegekosten auf. Der Anbieter übernimmt den Eigenanteil des oder der Pflegebedürftigen ganz oder teilweise. Allerdings zahlen bei solchen Policen nur wenige Anbieter die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Heim.
Bei der Pflegerentenversicherung erhält der oder die Versicherte eine vereinbarte Pflegerente. Einer der Vorteile: Versicherte können die Versicherung den Verbraucherschützern zufolge durch Kündigung beenden, ohne dass sie sämtliche Einzahlungen verlieren.
Und dann gibt es noch die Pflegetagegeld-Versicherung. Bei einer solchen Police bekommen Versicherte im Pflegefall ein vereinbartes Tagesgeld. Viele Versicherer zahlen den vollen Tagessatz erst im Pflegegrad 5, andere früher.
Leistungen gut vergleichen
Egal, für welche Variante an privater Pflegezusatzversicherung Interessierte sich entscheiden: "Es lohnt sich immer, Leistungen und Preise mehrerer Anbieter zu vergleichen", betont Kempchen.
Ist letztendlich die Entscheidung für einen Anbieter und sein Produkt gefallen, gilt es, alle Gesundheitsfragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. "Ansonsten kann der Versicherer im Leistungsfall die Zahlungen verweigern und den Vertrag kündigen", so Weidenbach.