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Rentenfrage – Grundrente: Wie zählt die Kindererziehung für die Grundrente?


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Rentenfrage
Wie zählt die Kindererziehung für die Grundrente?

Von t-online, mak

Aktualisiert am 18.09.2021Lesedauer: 1 Min.
Ein Vater mit seinem Sohn (Symbolbild): Zeiten der Kindererziehung sind Grundrentenzeiten.Vergrößern des Bildes
Ein Vater mit seinem Sohn (Symbolbild): Zeiten der Kindererziehung sind Grundrentenzeiten. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute:

Zeiten der Kindererziehung sind sogenannte Grundrentenzeiten. Das heißt: Für die Prüfung der Mindestversicherungszeit von 33 Jahren für einen Grundrentenzuschlag werden sie berücksichtigt.

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Lesern, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

Welche Zeiten genau zählen, ist indes klar geregelt. "Konkret sind das Monate mit Pflichtbeiträgen für Kindererziehung und Monate als Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung", sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

"Diese Monate werden jedoch nur mitgezählt, wenn parallel keine weiteren Grundrentenzeiten wie beispielsweise Monate mit Pflichtbeiträgen aus einer Beschäftigung vorliegen."

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Statement von Katja Braubach
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