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Grundrente, Steuern & Co.: Das ändert sich 2021 bei Ihrer Rente


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Grundrente kommt
Das ändert sich 2021 bei Ihrer Rente


Aktualisiert am 01.01.2021Lesedauer: 3 Min.
Seniorin (Symbolbild): Ab 2021 gibt es die Grundrente.Vergrößern des Bildes
Seniorin (Symbolbild): Ab 2021 gibt es die Grundrente. (Quelle: Frank Sorge/imago-images-bilder)
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Rentner mit geringem Einkommen können sich auf 2021 freuen: Die Grundrente kommt. Daneben gibt es weitere Änderungen bei Ihrer Altersvorsorge, die Sie kennen

Ab 2021 ist es so weit: Die Grundrente kommt. Sie soll Rentner unterstützen, die bislang nur eine geringe Rente erhalten haben. Das aber ist nicht die einzige Änderung, die 2021 bei der Altersvorsorge ansteht. So ändert sich auch etwas bei der gesetzlichen Rente, bei der Basis-Rente und bei der Betriebsrente. t-online gibt Ihnen einen Überblick.

Grundrente kommt

Lange wurde um sie gerungen, 2021 geht sie endlich an den Start: die Grundrente. Das Grundrentengesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Die Grundrente soll Rentner mit geringem Einkommen unterstützen. Das Arbeitsministerium rechnet mit 1,3 Millionen Rentnern, die Anspruch auf die Grundrente haben – davon die große Mehrheit Frauen.

Im Schnitt beträgt der Aufschlag 75 bis 80 Euro, er kann sich aber auch auf bis zu 400 Euro belaufen. Anspruch auf die Grundrente haben Sie, wenn Sie mindestens 33 Jahre lang Beiträge eingezahlt haben. Der Zuschlag soll gestaffelt werden, bei 35 Beitragsjahren soll er die volle Höhe erreichen.

Grundrente fließt automatisch

Den vollen Betrag der Grundrente erhalten Sie dabei nur, wenn Ihr monatliches Einkommen als alleinstehender Rentner bei maximal 1.250 Euro liegt, oder wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Partner 1.950 Euro pro Monat an Einkommen beziehen. Einkommen oberhalb dieser Grenze werden zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet.

Das Gute für Sie: Wenn Sie Anspruch auf die Grundrente haben, müssen Sie diese nicht beantragen. Sie kommt automatisch, sobald Rentenversicherung und Finanzbehörden die Einkommensverhältnisse abgeglichen haben.

Das aber kann noch dauern. Ab Mitte 2021 werden die Rentenbescheide für die Neurentner versendet – diese enthalten dann gegebenenfalls einen Grundrentenzuschlag, teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mit.

Bestandsrentner werden ihre Bescheide noch später erhalten. Bis Ende 2022 sollen alle Rentner ermittelt worden sein, die Anspruch auf den Zuschlag auf Mini-Renten haben.

Der Grund dafür: der enorme Verwaltungsaufwand, der mit dieser Ermittlung einhergeht. Beträge, auf die Sie bereits ab Januar 2021 einen Anspruch haben, werden automatisch nachgezahlt.

Beiträge zur gesetzlichen Rente

Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rente steigt zum 1. Januar 2021. Das ist die Grenze des Bruttolohns, auf die Arbeitnehmer Beiträge für die Rente zahlen müssen. Im Gegenzug heißt das aber auch: Auf alles, das Sie mehr verdienen, erhalten Sie keine zusätzlichen Rentenzahlungen.

Im Jahr 2020 lag die Beitragsbemessungsgrenze im Westen bei einem monatlichen Bruttolohn von 6.900 Euro und im Osten bei 6.450 Euro. Ab 2021 steigt sie auf 7.100 Euro im Monat im Westen und 6.700 Euro im Osten.

Beiträge zur Betriebsrente

Die Beitragsbemessungsgrenze (siehe oben) spielt auch bei den Beiträgen zur Betriebsrente eine wichtige Rolle. Denn die Freigrenzen für Sozialabgaben und Steuern richten sich nach dieser Grenze. Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sind sozialabgabenfrei, bis zu acht Prozent steuerfrei.

Das heißt: Dadurch dass die Beitragsbemessungsgrenze steigt, steigen auch die Freigrenzen. 2021 sind maximal 284 Euro der monatlichen Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sozialabgabenfrei, 2020 waren es 276 Euro. Auch der steuerfreie Teil der Beiträge steigt: von maximal 552 auf 568 Euro im Monat.

Steuern auf Rürup-Rente

Wenn Sie die Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, beziehen, können Sie Aufwendungen für diese von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. So müssen Sie letztlich weniger Einkommenssteuer zahlen.

Ab 2021 erhöht sich der mögliche Betrag auf 25.787 Euro bei Allleinstehenden und 51.574 Euro bei Verheirateten, 92 Prozent davon können Sie steuerlich ansetzen – in der Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Einkommenssteuererklärung.

Das sind also 23.724 Euro bei Alleinstehenden und 47.448 Euro bei Ehepaaren. Die Prozentzahl, wie viel der Beiträge zur Basis-Rente Sie steuerlich ansetzen können, erhöht sich bis 2025 auf 100 Prozent, folglich können Sie dann den vollen möglichen Betrag ansetzen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • Focus Online: "Rente und private Altersvorsorge: Das ändert sich für Sie im neuen Jahr"
  • Morgenpost: "Rente und private Altersvorsorge: Das ändert sich 2021"
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