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Gesetzliche Rentenversicherung: Alles, was Sie wissen müssen


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Meine Altersvorsorge
Gesetzliche Rentenversicherung: Muss ich Steuern zahlen?


Aktualisiert am 21.01.2021Lesedauer: 10 Min.
Älterer Mann mit Aktenordner (Symbolbild): Diese Steuern müssen Sie auf die gesetzliche Rente zahlen.Vergrößern des Bildes
Älterer Mann mit Aktenordner (Symbolbild): Diese Steuern müssen Sie auf die gesetzliche Rente zahlen. (Quelle: photothek/imago-images-bilder)

Die gesetzliche Rente ist für viele Menschen ein Buch mit sieben Siegeln – obwohl sie fast jeder eines Tages bezieht. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen.

In Deutschland gibt es rund 18 Millionen Menschen, die älter als 65 Jahre sind. Die meisten von ihnen haben Eines gemein: Sie beziehen die gesetzliche Rente, also Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

So gängig diese Form der Altersversorgung ist, so groß ist jedoch auch der Bedarf an Informationen. Damit Sie umfänglich Bescheid wissen, haben wir für Sie die wichtigsten Infos gebündelt.

Denn viele Rentner wissen nicht, ob sie Beiträge zur Krankenkasse zahlen müssen – oder sogar Steuern. Wann wird eine Steuererklärung fällig? Und was muss ich mit der Renteninformation machen? Ein Überblick.

Was ist die gesetzliche Rente – und wie funktioniert sie?

Es gibt drei Arten der Altersvorsorge: Die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersvorsorge und die private Rentenversicherung (siehe unten).

Die gesetzliche Rente ist für die meisten Menschen die wichtigste dieser drei Säulen. Denn: Sie steht jedem Bürger zu, der dieser gesetzlichen Rentenversicherung angehört. Und das sind mehr als 70 Prozent der Bevölkerung in Deutschland, Angestellte also, die in einem sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Wenn man von gesetzlicher Rente spricht, meint man in der Regel die sogenannte Altersrente. Das ist die Rente, die Sie bekommen, wenn Sie ein bestimmtes Alter erreicht haben – und nicht mehr arbeiten. Es gibt jedoch noch die Witwenrente oder die Erwerbsminderungsrente.

Wie funktioniert die gesetzliche Rente?

Die gesetzliche Rentenversicherung basiert auf einem sogenannten Umlageverfahren. Das bedeutet: Die aktuellen Beschäftigten bezahlen mit ihrem Beitrag die gesetzliche Altersvorsorge der derzeitigen Rentner – der Beitrag jetzt wird also umgelegt.

Wenn die jetzigen Beitragszahler am Ende ihres Berufslebens in Rente gehen, bekommen sie die Rente von denjenigen, die dann im Berufsleben stehen. In diesem Zusammenhang spricht man auch von einem "Generationenvertrag", bei dem die Jüngeren für die Älteren zahlen.

Aufgrund dieses Umlageverfahrens hängt die Höhe der aktuellen Rente vom Einkommen der jetzigen Arbeitnehmer ab. Steigen ihre Löhne, steigt auch die Rente der jetzigen Rentner. Um das anzugleichen, gibt es die sogenannte Rentenanpassung, die jedes Jahr am 1. Juli ansteht. Zu diesem Stichtag ändert sich die Rente. 2020 sind die Renten im Westen um 3,45 Prozent, im Osten um 4,2 Prozent gestiegen.

Allerdings gibt es ein Problem: Die Rente steigt in der Regel nicht so stark wie die Löhne. Grund dafür ist, dass die Gesellschaft insgesamt älter wird. Das hat zur Folge, dass es immer weniger Jüngere, also Beitragszahler, gibt – und dafür immer mehr Ältere, also Rentner, gibt. Kamen 2016 auf 100 Beitragszahler noch 48 Rentner, dürften es 2045 nach einer Modellrechnung der Deutschen Rentenversicherung 70 sein.

Damit die Beitragszahler nicht übermäßig belastet werden, steigen die Beiträge zur Rentenversicherung nicht proportional mit den Löhnen. Die logische Konsequenz für die Rentner: Langfristig sinkt das sogenannte Rentenniveau.

Rentenniveau
Das Rentenniveau zeigt an, wie sich eine Standardrente nach 45 Beitragsjahren zum Entgelt eines Durchschnittsverdieners verhält. Beim aktuellen Rentenniveau von 48 Prozent heißt das: Nach 45 Jahren Einzahlen erhalten Rentner mindestens 48 Prozent des Durchschnittsverdienstes, der aktuell herrscht. Sinkt das Rentenniveau, heißt das, dass die Rente langsamer steigt als die Löhne. Bis 2025 soll das Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent gehalten werden. Für die Zeit danach hat die sogenannte Rentenkommission Vorschläge erarbeitet.

Wie viel Rente bekomme ich?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Wie viel Rente Sie bekommen, hängt maßgeblich von Ihrem Einkommen ab, also wie viel Sie einzahlen – und wann Sie in Rente gehen.

Konkret funktioniert das so: Mit der Beitragszahlung jetzt sammeln Sie sogenannte Entgeltpunkte, auch Rentenpunkte genannt. Exakt einen Entgeltpunkt erhalten Sie, wenn Sie im jeweiligen Jahr genau so viel verdienen wie der deutsche Durchschnittsverdiener. Das sind für 2020 im Westen vorläufig 40.551 Euro brutto pro Jahr, im Osten 37.898 Euro.

Für jeden dieser Entgeltpunkte bekommen Sie im Gegenzug einen sogenannten Rentenwert. Dieser Wert beträgt 33,05 Euro im Westen und im Osten 31,89 Euro.

Mit dieser Formel berechnet sich dann die Rente:
Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor = monatliche Rentenhöhe

Der Zugangsfaktor hängt von Ihrem Renteneintritt ab – ob dies vor der sogenannten Regelaltersgrenze geschieht oder möglicherweise danach (siehe unten). Der Rentenartfaktor hängt von der Höhe der Rentenart ab: Das bedeutet, wenn Sie Zeit Ihres Lebens weniger eingezahlt haben, findet das nun hier Berücksichtigung.

Ein Durchschnittsrentner bekommt in Deutschland 1.440 Euro brutto. Abzüglich Steuern und Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung hat er noch etwa 1.250 Euro übrig.

Mit diesem Rechner der Deutschen Rentenversicherung können Sie errechnen, wie hoch Ihre Rente sein wird – und wann Sie in Rente gehen können (siehe unten).

Gesetzliche Rente alleine reicht häufig nicht aus

Beachten Sie: Es ist gut möglich, dass die gesetzliche Rente alleine nicht ausreichend für Sie ist. Doch verzagen müssen Sie nicht. Wichtig in diesem Fall ist, dass Sie sich darüber bewusst machen – und privat vorsorgen.

Private Rentenversicherungen lohnen – zumindest wenn Sie diese heutzutage abschließen – oft nicht. Denn die Erträge sind nur gering, die Kosten dafür hoch.

Stattdessen können Sie es aber selbst in die Hand nehmen: Mit einem sogenannten ETF-Sparplan. Hier investieren Sie etwa jeden Monat in einen Indexfonds, auch ETF genannt. Dieser bildet einen Aktienindex wie den Dax nach – Sie kaufen also letztlich alle Aktien, die in dem Index gelistet sind. So streuen Sie Ihr Risiko breit.

Wer zahlt in die gesetzliche Rente ein?

Alle, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, zahlen in die Rente ein. Das sind Arbeiter, Angestellte und Auszubildende, nicht jedoch Selbstständige und Beamte.

Ebenso pflichtversichert sind Eltern in der Zeit, während sie Kinder erziehen und ihrem Beruf nicht nachgehen können. Das gilt jedoch nur für Kinder, die nach 1992 geboren sind. Für Eltern von Kindern, die vor 1992 geboren sind, greift die sogenannte Mütterrente.

Auch Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, sind pflichtversichert. Bei ihnen übernimmt die Pflegekasse die Beiträge zur Rente. Ebenso versichert sind Menschen mit Behinderungen und Empfänger von Krankengeld oder Arbeitslosengeld I. Nicht pflichtversichert sind dagegen Selbstständige, Beamte und Menschen, die Arbeitslosengeld II, also Hartz IV, beziehen. Sie können allerdings auf freiwilliger Basis in die gesetzliche Rente einzahlen (siehe unten).

Jeder, der in die gesetzliche Rente einzahlt, erhält eine sogenannte Rentenversicherungsnummer, die sie Sie als Versicherten genau identifiziert und Ihren Rentenanspruch belegt. Sie behalten diese Nummer Ihr Leben lang.

Um nach Ihrem Berufsleben eine eine Rente zu erhalten, müssen Sie jedoch mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Das nennt man auch "Wartezeit".

Wie hoch ist der Beitrag zur Rente?

Aktuell liegt der sogenannte Beitragssatz bei 18,6 Prozent Ihres Bruttolohns. Als Arbeitnehmer teilen Sie sich diesen Betrag mit dem Arbeitgeber.

Damit der Generationenvertrag auch künftig funktioniert, soll der Beitrag in den kommende Jahren steigen, jedoch maximal auf 20 Prozent. Wahrscheinlich wird der Satz bis 2023 auf 19,3 Prozent angehoben, wie die Deutsche Rentenversicherung erwartet.

Allerdings fällt dieser Beitrag nicht immer auf den kompletten Lohn an – sondern nur bis zu einer bestimmten Höhe des Lohns, bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt im Jahr 2020 in den westdeutschen Bundesländern bei einem monatlichen Bruttolohn von 6.900 Euro, im Osten 6.450 Euro. Wer mehr verdient, muss darauf keine Beiträge an die gesetzliche Rente zahlen.

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Wie werden die Beiträge abgeführt?

Die sogenannten Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber an die jeweilige Krankenkasse überwiesen. Diese Beiträge umfassen neben dem Zahlungen an die gesetzlichen Rentenversicherungen auch den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung und zur Krankenversicherung.

Die Krankenkasse führt die einzelnen Beiträge an die zuständigen Institutionen ab. Das sind die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und die Bundesagentur für Arbeit.

Träger der gesetzlichen Rente ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Die DRV teilt sich in einzelne regionale Abteilungen. So gibt es die Deutsche Rentenversicherung Rheinland, die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen oder auch die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd.

Kann ich meinen Beitrag zur Rente aufstocken?

Ja, und zwar indem Sie freiwillig einen höheren Beitrag leisten. Das lohnt sich insbesondere dann, wenn Sie nicht auf die fünf Jahre Wartezeit kommen (siehe oben) – beispielsweise wenn Sie vor 1992 Kinder erzogen und danach Ihren Beruf nicht mehr ergriffen haben.

In diesem Fall sind Sie nicht pflichtversichert. Sie können nun "aus eigener Tasche" die Beiträge, die Ihnen fehlen, nachzahlen – und so einen Anspruch auf die gesetzliche Rente erwerben. Allerdings wird diese erst nach Erreichen einer bestimmten Altersgrenze ausbezahlt (siehe unten).

Wann kann ich in Rente gehen?

Wann Sie in Rente gehen können, hängt im Regelfall von Ihrem Alter ab. Sie müssen nämlich ein bestimmtes Alter erreicht haben, um in Altersrente gehen zu können.

Dieses Alter nennt man auch Regelaltersgrenze. Hierbei müssen Sie mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben (siehe oben).

Für Versicherte, die ab dem Jahr 1964 geboren wurden, liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Wer vor dem 1. Januar 1947 zur Welt kam, bekommt die volle Rente bereits ab dem 65. Lebensjahr. Für alle dazwischen liegenden Jahrgänge gilt eine gestaffelte Regelung. In dieser Tabelle finden Sie die genaue Staffelung:

Geburtsjahr Anhebung (in Monaten) Regelaltersgrenze
vor 1947 0 65 Jahre
1947 1 65 Jahre, 1 Monat
1948 2 65 Jahre, 2 Monate
1949 3 65 Jahre, 3 Monate
1950 4 65 Jahre, 4 Monate
1951 5 65 Jahre, 5 Monate
1952 6 65 Jahre, 6 Monate
1953 7 65 Jahre, 7 Monate
1954 8 65 Jahre, 8 Monate
1955 9 65 Jahre, 9 Monate
1956 10 65 Jahre, 10 Monate
1957 11 65 Jahre, 11 Monate
1958 12 66 Jahre
1959 14 66 Jahre, 2 Monate
1960 16 66 Jahre, 4 Monate
1961 18 66 Jahre, 6 Monate
1962 20 66 Jahre, 8 Monate
1963 22 66 Jahre, 10 Monate
ab 1964 24 67 Jahre

Die Höhe der gesetzlichen Rente richtet sich nach Ihrem Einkommen. Doch sie hängt auch davon ab, ob sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchten.

Wollen Sie in Frührente gehen – also vor der Regelaltersgrenze – müssen Sie mit Abschlägen rechnen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen möchten, müssen Sie 0,3 Prozent Ihrer monatlichen Rente abziehen. Aufs Jahr gerechnet sind dies also bereits 3,6 Prozent. Es gilt jedoch eine Wartezeit von mindestens 35 Jahren.

Was ist die Rente nach 45 Beitragsjahren?

Ein Spezialfall tritt ein, wenn Sie 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Dann können Sie auch ohne Abschläge früher in Rente gehen. Das nennt sich dann Rente für besonders langjährig Versicherte.

Auch hier gelten allerdings bestimmte Altersgrenzen, die jedoch etwas lockerer sind als bei der Regelaltersgrenze. So dürfen Jahrgänge ab 1964 erst mit 65 Jahren in Rente gehen, ohne einen Abschlag in Kauf nehmen zu müssen. Zum Vergleich: Ohne mindestens 45 Beitragsjahren würden Sie erst mit 67 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen können.

Was bringt mir die Renteninformation?

Jeder, der mindestens 27 Jahre alt ist, und die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat, bekommt jedes Jahr eine sogenannte Renteninformation zugesandt. In dieser finden Sie wichtige Informationen zu Ihrer persönlichen Rente.

Zum Beispiel teilt Ihnen die Deutschen Rentenversicherung mit, wie hoch Ihre Rente wäre, wenn Sie jetzt in Rente gehen würden. Außerdem zeigt die Information, wie die Entwicklung Ihrer Rente ist – also wie hoch Ihre Rente wäre, wenn Sie bis zur Regelaltersgrenze durchschnittlich so viel verdienen wie in den vergangenen fünf Jahren.

Muss ich auf die gesetzliche Rente Steuern zahlen?

Ja, grundsätzlich müssen auch Rentner Einkommenssteuer zahlen. Allerdings sind viele Rentner davon befreit. Denn es gibt sowohl den Rentenfreibetrag als auch den steuerlichen Grundfreibetrag.

Der Reihe nach: Der Rentenfreibetrag hängt von dem Jahr ab, in dem Sie in Rente gehen – und bleibt dann Ihre ganze Rente bestehen. Dieser Betrag sinkt bis 2040 auf null Prozent. Das heißt: Der Freibetrag sinkt, der zu versteuernde Anteil ihrer Bruttorente steigt.

Rentenbeginn zu versteuernder Anteil
(in Prozent)
Rentenfreibetrag
(in Prozent)
bis 2005 50 50
2010 60 40
2015 70 30
2020 80 20
2025 85 15
2030 90 10
2035 95 5
ab 2040 100 0

Ein Beispiel: Wenn Sie am 1. Januar 2017 in Rente gegangen wären, läge Ihr Rentenfreibetrag bei 26 Prozent. Wenn Sie eine jährliche Bruttorente von 11.000 Euro erhielten, läge Ihr Rentenfreibetrag dementsprechend bei 2.860 Euro. Die Einkommenssteuer wird also nur für 8.140 Euro fällig. Dieser Betrag bleibt über die Jahre gleich – auch wenn Ihre Rente mit der Zeit steigt.

Von dieser Summe abziehen können Sie anschließend noch den Grundfreibetrag an Einkommen, auf das keine Einkommenssteuer anfällt. Erst auf die Summe, die danach übrig bleibt, fällt die Einkommenssteuer an. Der Grundfreibetrag steigt jährlich leicht an und liegt im laufenden Jahr 2020 bei 9.408 Euro. Folgende Tabelle zeigt, wie hoch er in den vergangen Jahren war.

Jahr Grundfreibetrag (in Euro)
2016 8.652
2017 8.820
2018 9.000
2019 9.168
2020 9.408

Im obigen Beispiel müssten Sie folglich keine Steuern auf Ihre Rente zahlen, da die Rente nach Abzug des Rentenfreibetrags den Grundfreibetrag nicht übersteigt. Doch Vorsicht: Zusätzliche Einkommen (private Rentenzahlungen oder Geld aus Vermietung) müssen Sie im Rahmen der Einkommenssteuer auf die Einkünfte aus der gesetzlichen Rente addieren. Das heißt, dass Sie möglicherweise so über den Grundfreibetrag kommen.

Durch mögliche Rentenanpassungen (siehe oben) kann es deshalb sein, dass Sie plötzlich steuerpflichtig sind – und dementsprechend eine Steuererklärung abgeben müssen. Doch keine Panik: Das heißt nicht, dass Sie auch Steuern zahlen müssen. Oftmals ist es so, dass Sie viele Kosten in der Steuererklärung absetzen können, und die Summe des zu versteuernden Einkommens dadurch geringer wird (siehe unten).

Was muss ich bei der Steuererklärung beachten?

Als Rentner sollten Sie dann eine Steuererklärung abgeben, wenn sich Ihr Einkommen aus verschiedenen Quellen zusammensetzt – oder wenn Sie verschiedene Kosten von der Steuer absetzen wollen. Zu diesen zählen unter anderem:

  • Sonderausgaben: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung; Spenden
  • Außergewöhnliche Belastungen: mögliche Ausgaben für Pflegeheim oder Ähnliches
  • Handwerkerkosten
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Kosten für Reinigungskraft oder Ähnliches

Neben diesen möglichen Kosten sollten Sie zudem noch den jährlichen Anpassungsbetrag angeben. Das ist der Betrag, der beziffert, wie stark Ihre Rente gestiegen ist.

Den Anpassungsbetrag können Sie einerseits selbst errechnen. Einfacher bekommen Sie ihn jedoch, wenn Sie die sogenannte "Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Dort finden Sie auch den Anpassungsbetrag.

Beim Ausfüllen der Steuererklärung müssen Sie neben dem Mantelbogen noch die Anlage R (für "Renten") beachten. Zudem kann für Sie noch die Anlage KAP bei möglichen Kapitalerträgen (also aus dem Investment in Aktien oder anderen Anlageklassen) oder die Anlage V bei einem Verdienst aus der Vermietung (einer Wohnung zum Beispiel) wichtig sein.

Welche Abgaben zahle ich neben der Einkommenssteuer noch?

Wenn Sie über den Grundfreibetrag kommen (siehe oben), müssen Sie nicht nur den Einkommenssteuersatz zahlen. Ebenso kommt noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent sowie möglicherweise die Kirchensteuer von bis zu acht Prozent hinzu.

Muss ich als Rentner Beiträge zur Krankenversicherung zahlen?

Ja, auch wenn Sie in Rente gehen, müssen Sie weiter Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Vor Abzug dieser Beiträge spricht man deshalb auch der Bruttorente. Das, was als Rente auf Ihrem Konto erscheint, ist die Nettorente.

Die Höhe dieser Beiträge hängt in der Rente davon ab, ob Sie in der Krankenversicherung pflichtversichert – oder freiwillig gesetzlich versichert sind.

In der Krankenversicherung pflichtversichert sind Sie, wenn Sie seit Ihrer ersten Erwerbstätigkeit bis zu dem Zeitpunkt, wenn Sie in Rente gehen möchte, mindestens 90 Prozent der zweiten Hälfte Ihres Berufslebens gesetzlich krankenversichert waren. Dabei werden Zeiten in einer Familienversicherung angerechnet. Dann werden Sie in der Rente Mitglied in der sogenannten Krankenversicherung der Rentner (KVdR).

Der Vorteil hierbei: Der Rentenversicherungsträger übernimmt – analog zum Arbeitgeber im Berufsleben – die Hälfte des Beitrages in Höhe von 14,6 Prozent. Sie zahlen also nur 7,3 Prozent. Grundsätzlich gilt aber: Beiträge zur Sozialversicherung fallen nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze an (siehe oben).

Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, aber sich vor der Rente bereits freiwillig gesetzlich krankenversichert haben, können Sie dies auch in der Rente tun. In diesem Fall zahlen Sie aber den vollen Beitragssatz von 14,6 Prozent zur Rente. Wenn Sie vor dem Renteneintritt privat krankenversichert waren, können Sie sich nicht freiwillig gesetzlich krankenversichern.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • deutsche-rentenversicherung.de
  • finanztip.de
  • krankenkassen.de
  • Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
  • Frankfurter Rundschau
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