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Grundrente beschlossen: Wer profitiert von der Grundrente – und wer nicht?


Drei Beispiele
Wer profitiert von der Grundrente – und wer nicht?

t-online, Christopher Braemer

Aktualisiert am 02.07.2020Lesedauer: 3 Min.
Mehrere Euro-Scheine (Symbolbild): Ab 2021 sollen circa 1,3 Millionen Menschen von der neuen Grundrente profitieren.Vergrößern des Bildes
Mehrere Euro-Scheine (Symbolbild): Ab 2021 sollen circa 1,3 Millionen Menschen von der neuen Grundrente profitieren. (Quelle: imagebroker/imago-images-bilder)
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Ab 2021 kommt die Grundrente. Doch wer hat dadurch mehr Geld in der Tasche? Und wer genauso viel wie ohne den Zuschuss? t-online zeigt Ihnen anhand von drei Beispielen, was der Rentenzuschuss bringt.

Retter in der Altersarmut oder teuer und am Ziel vorbei? Kaum eine Idee hat die Große Koalition so sehr gespalten wie die Grundrente von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Doch letztendlich hat der Bundestag sie verabschiedet. Ab 2021 soll es den Aufschlag auf Mini-Renten geben. Die Grundrente soll Menschen entlasten, die jahrelang zwar gearbeitet, deren Verdienst aber nicht groß genug für eine auskömmliche Rente war.

So funktioniert die Grundrente

Vereinfacht funktioniert die Grundrente so: Rentner mit mindestens 33 Beitragsjahren erhalten einen Aufschlag auf ihre bisherigen Altersbezüge.

Dafür werden die Entgeltpunkte, auch Rentenpunkte genannt, aufgewertet, mit denen die gesetzliche Rente errechnet wird. Die Entgeltpunkte richten sich nach dem Einkommen, das ein Beitragszahler während seines Arbeitslebens bezieht.

Ein Durchschnittsverdiener in Vollzeit bekommt pro Jahr einen solchen Punkt. Für jeden Punkt gibt es derzeit im Westen 34,19 Euro Rente und im Osten 33,23 Euro pro Monat, im Jahr 2019 gab es 33,05 Euro im Westen und 31,89 Euro im Osten. Jedoch gilt das nicht für alle Menschen: Wer etwa nur in Teilzeit arbeitet, weil er Angehörige pflegt oder Kinder großzieht, bekommt weniger Entgeltpunkte.

Für diese Zeiten mit nur geringen Rentenanwartschaften soll die Grundrente greifen: Sie erhöht die Entgeltpunkte – nämlich für 35 Jahre auf das Doppelte des Durchschnittswerts der erworbenen Punkte, höchstens aber auf 0,8 Punkte. Höchstens ergibt sich durch die Grundrente so ein Zuschlag von 14 Entgeltpunkten. Im Schnitt entspricht das einer Summe von rund 454 Euro.

Doch was heißt all das konkret? t-online.de hat anhand fiktiver Beispielfälle nachgerechnet:

Beispiel 1: Busfahrer Peter aus Magdeburg, 45 Beitragsjahre

Peter hat 45 Jahre lang als Busfahrer gearbeitet, dabei im Monat rund 2.000 Euro brutto verdient – also deutlich weniger als der Durchschnittsverdiener in Deutschland. Obwohl Peter auf 45 Beitragsjahre kommt, ergeben sich für ihn deshalb nur 28,5 Entgeltpunkte. Peter lebt in einer Eigentumswohnung im Wert von 200.000 Euro, die er von seinen Eltern geerbt hat.

Ohne Grundrente: 856 Euro netto gesetzliche Rente.
Mit Grundrente: 987 Euro netto gesetzliche Rente. Durch die Grundrente erhöhen sich für 35 Beitragsjahre die Entgeltpunkte von jährlich 0,63 auf 0,8. Für die übrigen zehn Jahre bleibt es bei den ursprünglich erworbenen 0,63 Punkten pro Jahr. Statt auf 28,5 Punkte kommt Peter durch die Grundrente auf 34,4, wodurch sich seine Rente erhöht. Dass er eine Eigentumswohnung besitzt, spielt keine Rolle: Denn die Bedürftigkeitsprüfung schließt Vermögensbestände explizit aus.

Beispiel 2: Bürokauffrau Marie aus Köln, 32 Beitragsjahre

Marie aus Köln war 32 Jahre als Bürokauffrau angestellt. In dieser Zeit kam sie auf ein durchschnittliches Bruttomonatseinkommen von 2.666 Euro. Anschließend wurde sie arbeitslos und erhielt bis zur Rente Hartz IV, wodurch sich ihre Rentenanwartschaften kaum erhöhen. Marie hat keine Kinder.

Ohne Grundrente: 776 Euro netto gesetzliche Rente.
Mit Grundrente: 776 Euro netto gesetzliche Rente. Weil Marie weniger als 33 Jahre Beiträge gezahlt hat, erhält sie für ihre Lebensleistung keine Grundrente. Sie bekommt keine Aufstockung ihrer Mini-Rente, es bleibt beim ursprünglichen Betrag. Ihr bleibt nur der Antrag auf Grundsicherung im Alter.

Beispiel 3: Zahnarzthelfer Thomas aus München, 36 Beitragsjahre

Thomas hat 36 Jahre in einer Praxis als Zahnarzthelfer gearbeitet und Rentenbeiträge gezahlt. Er erhielt einen jährlichen Durchschnittslohn von 25.000 Euro, also rund 2.083 Euro pro Monat. Zehn Jahre vor Renteneintritt hat Thomas von einem entfernten Verwandten ein Mietshaus in München geerbt, aus dem er Mieteinnahmen in Höhe von 5.200 Euro im Monat erzielt. Seitdem lebt er von den Mieteinkünften.

Hinweis: Die Beispiele beziehen sich jeweils auf den Gegenwert der Rentenpunkte von 2019.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Deutsche Rentenversicherung
  • steuertipps.de
  • steuerschroeder.de
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