Arbeitsminister plant Renten-Gesetz Heil will Vorsorgepflicht für Selbstständige

Millionen Selbstständige sind im Alter nicht abgesichert – denn es gibt für sie keine Vorsorgepflicht. Sie sollen in das System der Alterssicherung einbezogen werden. Dazu ist ein neues Gesetz geplant.
Selbstständige sollen nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil dazu verpflichtet werden, privat oder über die gesetzliche Rentenversicherung für das Alter vorzusorgen. "Ich werde Ende des Jahres einen Gesetzentwurf zur Einbeziehung der Selbstständigen in das System der Alterssicherung vorlegen", sagt der SPD-Politiker der "Rheinischen Post". Nach seinen Angaben gibt es rund drei Millionen Selbstständige, die im Alter nicht abgesichert sind.
Verschiedene Optionen sind geplant
Künftig müssten Selbstständige entweder "Mitglied in einem Versorgungswerk sein wie beispielsweise Ärzte und Anwälte, durch die Rürup-Rente abgesichert sein oder eben in die gesetzliche Rentenversicherung eintreten", sagt Heil. "Auch für Selbstständige muss gelten, dass man nach einem Leben harter Arbeit abgesichert ist. Deshalb ist es auch für Selbstständige wichtig, dass wir vorher die Grundrente einführen", betont der Minister.
Koalition streitet über Grundrente
Heil will dazu im Mai einen Gesetzentwurf vorlegen. Mit der Grundrente will die große Koalition Senioren mit Minirenten besserstellen, wenn sie mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen können. Union und SPD streiten aber darüber, ob es dabei eine Bedürftigkeitsprüfung geben soll oder nicht.
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Heil ist im Gegensatz zur Union gegen eine solche Prüfung. Er zeigt sich aber zuversichtlich, dass sich die Koalition verständigt. "Ja, diese Koalition wird eine Einigung bei der Grundrente zustande bringen, und ich bin entschlossen, meinen Beitrag dazu zu leisten", sagt Heil.
- Nachrichtenagentur dpa