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Finanzen: Für offene Immobilienfonds gilt Mindesthaltefrist


Finanzen
Für offene Immobilienfonds gilt Mindesthaltefrist

Von dpa
21.03.2017Lesedauer: 1 Min.
Eigene Regeln: Für Immobilienfonds gilt eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten.Vergrößern des Bildes
Eigene Regeln: Für Immobilienfonds gilt eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn. (Quelle: dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Anleger können auch mit kleinen Beiträgen in Immobilien investieren - und zwar mit offenen Immobilienfonds. Nach Angaben des Bundesverbandes deutscher Banken in Berlin haben die Bundesbürger derzeit rund 88 Milliarden Euro in diesen Produkten angelegt.

Wichtig zu wissen: In gewissen Punkten gelten für Immobilienfonds andere Regeln als für Aktien- oder Rentenfonds. Für Neuanleger gilt bei Immobilienfonds eine zweijährige Mindesthaltefrist. Auch müssen sie eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten einhalten - wobei sie bereits innerhalb der zweijährigen Mindesthaltefrist kündigen können.

In der Regel können Anteile aber an den Börsen auch kurzfristig verkauft werden. Allerdings richtet sich der Börsenpreis, zu dem Fondsanteile gehandelt werden, nach Angebot und Nachfrage. Er stimmt in der Regel nicht mit dem Anteilswert überein, zu dem die Fondsgesellschaft Anteile zurücknimmt.

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