Gut zu wissen Fällt die Abgeltungssteuer bei der Riester-Rente an?
Die Abgeltungssteuer wurde im Jahr 2009 eingeführt und findet in Bezug auf Kapitalerträge Anwendung. Viele Menschen fragen sich, ob die Riesterrente von einer solchen Steuer ebenfalls betroffen ist. Die Antwort ist relativ einfach und schnell erklärt.
Keine Abgeltungssteuer beim privaten Sparplan
Um die Frage gleich vorab zu klären: Bei der Riester-Rente fällt keine Abgeltungssteuer an. Der Grund hierfür ist, dass es sich bei dem privaten Vorsorgeplan, also nicht um Einkünfte aus Kapitalvermögen handelt. Der Gesetzgeber unterscheidet hier eindeutig und sortiert die Riester-Rente in die Kategorie „sonstige Einkünfte“.
Die Konsequenz hieraus ist, dass Sie die Bezüge aus dem Vorsorgeplan erst dann versteuern müssen, wenn auch der Rentenbezug einsetzt. Der Fachmann spricht in diesem Zusammenhang von einer nachgelagerten Besteuerung. In fast allen Fällen besitzen Sie im Alter allerdings einen geringeren Steuersatz, sodass hieraus ein Vorteil für Sie entsteht.
Wofür genau gibt es die Abgeltungssteuer?
Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um einen einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent. Ziel des Staates ist vor allem die vielen Schlupflöcher zu schließen. Außerdem wird hierdurch eine faire und transparente Regelung für Personen jeder Gesellschaftsschicht geschaffen. Ob eine solche Regelung in der Praxis wirklich zur sozialen Marktwirtschaft passt, können Sie selbst beurteilen. Durch die simple Gestaltung ist es allerdings jedem Menschen möglich, eine eigene Kalkulation vorzunehmen.