Gut zu wissen Wohn-Riester: Was ist eine schädliche Verwendung?
Der Wohn-Riester ist laut Gesetzgeber ausschließlich für den Erwerb und die Nutzung eines Eigenheims vorgesehen. Eine schädliche Verwendung liegt unter anderem dann vor, wenn der Förderungsberechtigte von dieser Vorgabe absieht.
Aufgabe nur über kurzen Zeitraum möglich
In diesem Fall tritt eine schädliche Verwendung dann ein, wenn der Förderungsberechtigte die Selbstnutzung des durch den Wohn-Riester geförderten Eigenheims nicht nur über einen kurzen Zeitraum aufgibt. Ein kurzer Zeitraum gilt für den Gesetzgeber bei weniger als 12 Monaten.
Erfolgt die Aufgabe der geförderten Wohnung über einen längeren Zeitraum als 12 Monate, liegt die schädliche Verwendung eindeutig vor. Eine Ausnahme ist die Aufgabe aus beruflichen Gründen: Müssen Sie beispielsweise aufgrund einer neuen Arbeitsstelle umziehen, dürfen Sie das geförderte Eigenheim vermieten oder auch einer Person (zum Beispiel Verwandtschaft) unentgeltlich überlassen.
Um die Rahmenbedingungen am Ende positiv zu erfüllen, müssen Sie das Eigenheim spätestens zum 67. Lebensjahr wieder selbst bewohnen. Im Falle eines beruflich bedingten Umzugs sind die Beweggründe beispielsweise mit Bestätigungen des Arbeitgebers genau darzulegen.
Weitere Gründe für schädliche Verwendung
Unabhängig davon kann auch eine schädliche Verwendung vorliegen, wenn der Riester-Vertrag beispielsweise vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird oder der Förderungsberechtigte bei der Rückzahlung des Wohn-Riesters mehr als 12 Monate in Verzug gerät.
Auch ein Wegzug aus Deutschland, im Zuge dessen der Förderungsberechtigte in einem anderen Land steuerpflichtig wird, tritt eine schädliche Verwendung ein.
Wenn eine schädliche Verwendung vorliegt
Liegt eine schädliche Verwendung eindeutig vor, werden die Wohn-Riester-Beträge komplett und ohne jegliche Abzüge dem zu versteuernden Einkommen des Förderungsberechtigten hinzugerechnet. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, werden erhaltene Steuervorteile nicht zusätzlich berücksichtigt.