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Weniger Geld aus der Lebensversicherung - BGH verkündet Urteil


Bewertungsreserven
BGH: Weniger Geld aus der Lebensversicherung verfassungsgemäß

Von dpa-afx, jw

Aktualisiert am 27.06.2018Lesedauer: 2 Min.
BGH-UrteilVergrößern des Bildes
BGH-Urteil: Kunden können nicht auf mehr Geld aus der Lebensversicherung hoffen. (Quelle: Chris Ryan/getty-images-bilder)
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Für langjährige Kunden von Lebensversicherungen fällt die Ausschüttung am Laufzeitende oft magerer aus als einmal erhofft. Die zugrunde liegende Regelung hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun bestätigt. Schlechte Nachrichten für Kunden mit laufenden Lebensversicherungen.

Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Regelung zu den sogenannten Bewertungsreserven bestätigt. Damit erhalten Lebensversicherungskunden in der Niedrigzinsphase geringere Auszahlungen. Dagegen geklagt hat der Bund der Versicherten (BdV). (Az. IV ZR 201/17)

Bei den Bewertungsreserven handelt es sich um Gewinne, die Versicherer erwirtschaften, indem sie die Kundengelder am Kapitalmarkt anlegen, größtenteils in festverzinslichen Papieren wie Staatsanleihen. Wird die Lebensversicherung fällig, steht dem Versicherten grundsätzlich sein Anteil an diesen Gewinnen zu. Diese Beteiligung an den Bewertungsreserven ist eine Komponente der Gesamtverzinsung – neben Garantiezins, laufendem Zinsüberschuss und Schlussüberschuss.

Zinsflaute macht es Versicherern schwer

Hintergrund des Streits ist die anhaltende Zinsflaute. Sie macht es Versicherern schwerer, die hohen Garantiezusagen der Vergangenheit einzuhalten. Ältere, höher verzinste Staatsanleihen in den Büchern sind in dieser Situation ein Stabilitätsanker.

Um ausscheidenden Kunden ihren Anteil an den Bewertungsreserven auszahlen zu können, müssen die Unternehmen diese Anleihen aber am Markt zu Geld machen – zum Nachteil aller Versicherten mit neueren Verträgen, die noch länger auf eine solide finanzielle Aufstellung angewiesen sind.

Im Zuge einer Reform 2014 hat der Gesetzgeber diese Ausschüttungen deshalb gedeckelt. Seither dürfen die Kursgewinne nur noch in einem Maß ausgezahlt werden, das die Garantiezusagen für alle übrigen Versicherten nicht gefährdet. Die Gewinne aus Immobilienanlagen und Aktiengeschäften sind von der Kappung nicht betroffen.

BdV-Kritik: Verfassungswidrige "Enteignung"

Der BdV kritisierte diese Einschnitte als verfassungswidrige "Enteignung". Im Fall eines Kunden der zum Ergo-Konzern gehörenden Victoria Lebensversicherung wollte er ein höchstrichterliches Urteil erstreiten. Der Mann hatte anstelle der einmal in Aussicht gestellten 2.821,35 Euro nur 148,95 Euro aus den Bewertungsreserven erhalten.

Für den BdV ein Fall von vielen: "Es geht um Milliarden im zweistelligen Bereich, die den Versicherten vorenthalten werden sollen", sagte Vorstandssprecher Axel Kleinlein laut Mitteilung.

In der Verhandlung am 13. Juni 2018 hatte sich bereits abgezeichnet, dass die Richter die Neuregelung tendenziell für verfassungsgemäß halten.

Verwendete Quellen
  • dpa-AFX
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