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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Frag t-online Wann lohnt sich ein Minijob?
Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Wann lohnt sich ein Minijob?
Wird das Geld jeden Monat knapp, kann ein zweiter Job das Einkommen aufbessern. Vielleicht möchten Sie sich auch neben Ihrer regulären Tätigkeit anderen Aufgaben widmen und sich dafür anstellen lassen.
Das Problem: Für den Nebenjob gilt automatisch die Steuerklasse 6 – und die ist besonders ungünstig. Denn in dieser Lohnsteuerklasse gibt es keine Freibeträge, Ihr Gehalt wird also ab dem ersten Euro versteuert. Zusätzlich fallen Sozialversicherungsbeiträge an. Lesen Sie hier, was Ihnen in Steuerklasse 6 genau abgezogen wird.
Eine Lösung kann dann ein Minijob als Zweitjob sein. Dabei gibt es zwei Varianten:
- Geringfügig entlohnte Beschäftigung: Ihr Verdienst liegt regelmäßig unter der Minijobgrenze von 538 Euro im Monat oder im Durchschnitt 6.456 Euro im Jahr (Stand: 2024).
- Kurzfristige Beschäftigung: Der Job ist auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt.
Doch welches Modell ist besonders lohnend?
Sozialabgaben können ganz wegfallen
Die gute Nachricht vorweg: Bei den Sozialabgaben sparen Sie auf jeden Fall, egal welche Art von Minijob Sie annehmen. So müssen Sie keine Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung oder in die Arbeitslosenversicherung zahlen. Nur für die gesetzliche Rentenversicherung fallen Beiträge an: ein Eigenbetrag des Minijobbers von 3,6 Prozent und ein Pauschalbeitrag des Arbeitgebers von 15 Prozent. Als Minijobber können Sie sich aber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Nur der Arbeitgeber zahlt dann noch seinen Pauschalbeitrag.
Nur geringe Steuern möglich
Wie viel Steuer fällig wird, hängt dagegen davon ab, ob Sie einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nachgehen oder ob es sich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt.
- Haben Sie einen 538-Euro-Minijob neben dem Hauptjob, ist die sogenannte Pauschalversteuerung der Regelfall: Der Arbeitgeber zahlt dann einen Steuerpauschbetrag von 2 Prozent des Bruttogehalts an die Minijobzentrale. Das geschieht entweder zusätzlich aus eigener Tasche – dann verdienen Sie trotz der Steuer keinen Euro weniger – oder der Arbeitgeber zieht Ihnen die zwei Prozent vom Gehalt ab. Er hat die freie Wahl. So oder so: Mit der Pauschalbesteuerung sparen Sie richtig Steuern. Sie deckt Lohnsteuern und gegebenenfalls Kirchensteuern ab.
- Gehen Sie dagegen neben Ihrem Hauptjob einer kurzfristigen Beschäftigung nach, also einem Saisonjob, ist die individuelle Besteuerung die Regel: Dann landen Sie in der ungeliebten Steuerklasse 6. Die einzige Möglichkeit, hier Steuern zu sparen: Sie arbeiten nicht länger als 18 Tage hintereinander bei einem Arbeitgeber oder Ihr Lohn ist im Schnitt nicht höher als 150 Euro pro Tag: In dem Fall ist eine pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent wählbar.
Minijob kann mehr Netto bringen
Suchen Sie einen Minijob neben dem Erstjob, ist es für Sie am günstigsten, wenn Ihr Arbeitgeber die Pauschalversteuerung anbietet. Fragen Sie ihn danach! Selbst wenn er die Pauschsteuer nicht übernimmt, sondern Ihnen vom Verdienst abzieht, kommen Sie damit in der Regel besser weg, als wenn nach Steuerklasse abgerechnet wird.
Wegen der Vorteile bei Steuern und Sozialabgaben kann Ihnen bei einem Minijob trotz der Verdienstgrenze von 538 Euro unter dem Strich mehr Geld bleiben als bei einem Zweitjob mit höherem Bruttogehalt, für den aber Sozialabgaben und viel Steuern in Steuerklasse 6 fällig werden.
Beachten Sie aber: Wer im erwerbsfähigen Alter ist, sollte sein Geld nicht ausschließlich per Minijob verdienen. Denn langfristig droht bei einem solchen Niedriglohn die Altersarmut, da Sie entweder nur geringe oder – bei Befreiung – gar keine Rentenansprüche aufbauen.
- deutsche-rentenversicherung.de: "Minijobs"
- steuern.de: "Minijob: die wichtigsten Steuerregeln"
- hanseaticbank.de: "Minijob und Steuern: Wer muss sie zahlen und wer nicht?"