"Sicherheitsrisiken nicht erkennbar" Eilanträge gegen Rügener LNG-Terminal gescheitert
Mehrere Eilanträge wollten das geplante LNG-Terminal auf Rügen stoppen. Nun hat ein Gericht entschieden: Die Anträge sind unzulässig.
Die Eilanträge der Gemeinde Binz, des Deutschen Jugendherbergswerks und von zwei privaten Grundstückseigentümern gegen den Betrieb des Flüssiggas-Terminals Mukran auf Rügen im Hafen Mukran sind gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte sie am Donnerstag für unzulässig. Die geltend gemachten Sicherheitsrisiken seien nicht erkennbar.
Das Terminal besteht aus zwei schwimmenden Anlagen zur Speicherung und Regasifizierung von Flüssigerdgas (LNG), einem Tankschiff und weiteren Anlagen an Land. Mecklenburg-Vorpommern hatte den Betrieb im April genehmigt. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte nun, dass in Betracht kommende Schutzobjekte wie die Wohnhäuser der Antragsteller oder die Jugendherberge Prora weit außerhalb des angemessenen Sicherheitsabstands lägen.
- Nachrichtenagentur AFP