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Longi Solar: EU ermittelt gegen deutschen Sitz von chinesischer Solarfirma


Chinesischer Mutterkonzern
EU ermittelt gegen deutschen Sitz von Solarfirma

Von dpa
03.04.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 170266053Vergrößern des BildesAngestellt bei Longi Green Energy Technology: Die EU ermittelt gegen den Konzern. (Quelle: IMAGO/Shao Rui/imago)

Zwei chinesische Solarhersteller sollen mutmaßlich illegale Subventionen erhalten haben. Nun ermittelt die EU-Kommission – auch gegen den Firmensitz in Frankfurt.

Die EU-Kommission ermittelt gegen eine Firma mit Europazentrale in Frankfurt, weil das Unternehmen durch Geld aus dem Ausland möglicherweise einen unlauteren Vorteil bei einer öffentlichen Ausschreibung hatte. Die Behörde teilte am Mittwoch mit: "Die Kommission wird prüfen, ob die betroffenen Wirtschaftsteilnehmer von einem unfairen Vorteil profitiert haben, um öffentliche Aufträge in der EU zu erhalten."

Dabei geht es unter anderem um ein Solarunternehmen mit chinesischen Wurzeln, das seine Europazentrale eigenen Angaben zufolge in Frankfurt hat.

Wettbewerbsverzerrung möglich

Bei der infrage stehenden Ausschreibung steht ein Projekt in Rumänien im Fokus. Dort soll den Angaben zufolge ein Photovoltaik-Park entstehen. Nach einer vorläufigen Prüfung hielt es die Kommission für gerechtfertigt, zwei Bieter für das Vorhaben genauer unter die Lupe zu nehmen. Es gebe genügend Anhaltspunkte, dass ausländische Subventionen geflossen seien, die den Wettbewerb verzerrt hätten. Die Kommission betont, dass es noch kein abschließendes Ergebnis gibt, ob wirklich unlauterer Wettbewerb vorliegt.

Bei öffentlichen Ausschreibungen geht der Zuschlag oft an die Firma, die das günstigste Angebot vorlegt. Wenn der Gewinner einer Ausschreibung aber durch Geld aus dem Ausland gefördert wird, kann er günstigere Angebote vorlegen als Konkurrenten, die diesen Vorteil nicht haben und so Wettbewerber aus dem Markt drängen.

In der Europäischen Union sind Unternehmen verpflichtet, ihre Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen bei der Kommission zu melden, wenn der geschätzte Auftragswert mindestens 250 Millionen Euro beträgt und das Unternehmen mindestens 4 Millionen Euro an ausländischen Finanzhilfen aus einem Drittland erhalten hat.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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