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Aldi-Nord-Eigentümer legen Familienstreit bei


Nach jahrelangen Meinungsverschiedenheiten
Aldi-Nord-Eigentümer legen Familienstreit bei

Von dpa
Aktualisiert am 31.01.2023Lesedauer: 1 Min.
Logo von Aldi Nord (Symbolbild): Nach jahrelangem Streit haben die Eigentümerfamilien des Discounters Aldi Nord ihre Meinungsverschiedenheiten beigelegt.Vergrößern des Bildes
Logo von Aldi Nord (Symbolbild): Jahrelang tobte ein Familienstreit um das Unternehmen. (Quelle: Rainer Droese/localpic/imago images)

Nach jahrelangem Zwist haben die Eigentümer des Discounters ihre Streitigkeiten beigelegt. Nun soll eine Umstrukturierung des Unternehmens folgen.

Ein langer Familienstreit bei Aldi Nord ist zu Ende. Der Discounter teilte mit, die zerstritten Familienstämme der Unternehmensgruppe hätten sich in einer Vereinbarung unter Beteiligung der Familienstiftungen auf die Beilegung der Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten geeinigt. Damit soll ein Schlussstrich unter den seit Jahren schwelenden Kampf um die Macht im Unternehmen gezogen werden.

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Hintergrund des Rechtsstreits zwischen den Familienstämmen ist die komplizierte Eigentümerstruktur bei Aldi Nord. Das Unternehmen ist im Besitz von drei Stiftungen mit Sitz in Schleswig-Holstein: der Markus-, der Lukas- und der Jakobus-Stiftung. Große Investitionen und wichtige Entscheidungen können von den Stiftungen nur einstimmig freigegeben werden. Um die Macht in der Jakobus-Stiftung gab es jedoch seit Jahren Streit zwischen den Familienstämmen, der auch immer wieder vor Gericht ausgetragen wurde.

Die Unternehmensgruppe Aldi Nord soll nach dem Willen der Familienstämme und der Stiftungen reorganisiert werden und unter einer einheitlichen Holdinggesellschaft in der Form einer Stiftung & Co. KG zusammengefasst werden. Die neue Holdinggesellschaft soll je zur Hälfte den Familienstiftungen des Familienstamms Theo Albrecht und des Familienstamms Berthold Albrecht gehören. Die Umsetzung der neuen Konzern- und Stiftungsstruktur bedarf allerdings noch einer Abstimmung mit den Steuerbehörden und der Zustimmung der Stiftungsaufsicht der beteiligten Familienstiftungen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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