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Klimastiftung muss an Nord Stream 2 beteiligte Firmen benennen


Umstrittene Ostsee-Pipeline
Klimastiftung muss an Nord Stream 2 beteiligte Firmen nennen

Von dpa, afp, t-online
24.11.2022Lesedauer: 2 Min.
Blick auf die Gasempfangsstation der Ostseepipeline Nord Stream 2.Vergrößern des Bildes
Empfangsstation der Nord Stream 2-Pipeline: Namen der am Bau beteiligten Unternehmen müssen offengelegt werden. (Quelle: Stefan Sauer/dpa./dpa)

Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, wer am Bau der umstrittenen Ostseepipeline beteiligt war. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Die Klimastiftung MV muss die Namen der am Bau der Gaspipeline Nord Stream 2 beteiligten Unternehmen preisgeben. Wie das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe auf Anfrage bestätigte, nahm es die Verfassungsbeschwerde der Stiftung nicht zur Entscheidung an.

Die Zeitungen "Die Welt" und "Bild" hatten die Nennung der Namen gefordert und waren hierfür vor Gericht gezogen. Sowohl das Landgericht Schwerin als auch in der Berufung das Oberlandesgericht in Rostock hatten eine Auskunftspflicht der Stiftung festgestellt.

Die Klimastiftung war von der damaligen Landesregierung aus SPD und CDU 2021 gegründet worden. Sie sollte durch verdeckte Geschäfte am Pipelinebau beteiligte Firmen vor drohenden US-Sanktionen schützen. t-online hatte maßgeblich zur Offenlegung der Aktivitäten beigetragen.

Sellering befürchtet Diffamierungen

Der Vorsitzende der Stiftung, Mecklenburg-Vorpommerns ehemaliger Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD), bedauerte die Entscheidung des Verfassungsgerichts. "Leider hat das Bundesverfassungsgericht unsere Beschwerde nicht angenommen. Das bedauern wir sehr. Wir werden nun entgegen unserer festen Überzeugung die Namen auch vieler Unternehmen aus MV nennen müssen", sagte Sellering am Donnerstag in Schwerin. Sellering wollte eine Preisgabe der beteiligten Firmen über den Rechtsweg verhindern, weil ihnen Vertraulichkeit zugesichert worden sei. Die Unternehmen müssten nun öffentliche Angriffe und wirtschaftliche Nachteile befürchten.

FDP-Fraktionschef René Domke begrüßte die Entscheidung: "Ein Akt des Possenspiels um die Klimaschutzstiftung MV ist jetzt beendet." Aus seiner Sicht gehe es nicht darum, Betriebe an den Pranger zu stellen, die Öffentlichkeit habe jedoch einen Anspruch zu erfahren, wer wirtschaftlich, finanziell und politisch an dem Pipeline-Projekt beteiligt war. Ähnlich äußerte sich Hannes Damm von den Grünen: "Die abschließende Entscheidung der Gerichte sorgt nun für Klarheit und setzt ein deutliches Signal für Transparenz und Presserecht." Auch die AfD begrüßte die Entscheidung. Nun könne der parlamentarische Untersuchungsausschuss seine Arbeit in voller Gänze wahrnehmen, hieß es weiter.

Sowohl FDP als auch AfD sehen noch offene Fragen zur Rolle der Landesregierung bei der Stiftungsgründung: "Ohne bestimmte Erkenntnisse kann man den ganzen Entstehungs- und Entscheidungsprozess als auch die Ausführung und den Abschluss des Projektes nicht verstehen", so Domke.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP und dpa
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