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Geständnisse und Tränen im ersten Münchner Cum-Ex-Prozess


Finanzkriminalität
Geständnisse und Tränen im ersten Münchner Cum-Ex-Prozess

Von dpa
Aktualisiert am 07.11.2024Lesedauer: 3 Min.
Prozess gegen zwei ehemalige Fondsmanager in MünchenVergrößern des Bildes
In München beginnt der Prozess gegen zwei Fondsmanager wegen Cum-Ex-Steuerhinterziehung. (Quelle: Lennart Preiss/dpa/dpa-bilder)

In München sind zwei Fondsmanager wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 343 Millionen Euro angeklagt. Einer zog Parallelen zu einem bekannten Brettspiel.

Unter Tränen haben zwei wegen Cum-Ex-Geschäften mit einem Schaden von 343 Millionen Euro angeklagte Fondsmanager gestanden und sich entschuldigt. K. und sein mitangeklagter Kollege U. räumten die Anklage im ersten Münchner Cum-Ex-Prozess, der heute begonnen hat, im Wesentlichen ein. Ihnen stehen nun voraussichtlich mehrjährige Haftstrafen bevor.

Beide Männer hätten bei den Taten vor 14 bis 16 Jahren große Fehler gemacht, räumte die Verteidigung in einem Anfangsstatement ein. Sie stünden nun vor einem finanziellen und privaten Scherbenhaufen, warben die Anwälte um Milde. K. trug sein Geständnis noch am Vormittag teils mit tränenerstickter Stimme vor. Er frage sich heute selbst, warum er damals mitgemacht habe, schließlich habe er bereits finanziell ausgesorgt und eine glückliche Familie gehabt, sagte der mehrfache Vater und Großvater.

"Ein bisschen wie Monopoly"

Entscheidend seien wohl Gier, übertriebener Ehrgeiz und Überheblichkeit gewesen, mutmaßte K. zu seinem damaligen Antrieb. Er habe geglaubt, ein Spiel zu beherrschen und das System zu schlagen. Alles habe sich "ein bisschen wie Monopoly" angefühlt, sagte er. Für ihn heiße es nun aber: Gehen Sie direkt in das Gefängnis, gehen Sie nicht über Los, sagte er in Anspielung auf eine bekannte Karte in dem Brettspiel. Dies sei aber die gerechte Strafe für sein Verhalten.

Zuvor hatte die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner über ein Gespräch zwischen ihr, Staatsanwaltschaft und Verteidigung berichtet. Demzufolge stehen auch bei vollumfänglichen Geständnissen und unter Berücksichtigung des Alters der beiden Angeklagten wohl mehrjährige Haftstrafen in einer Dimension um fünf bis sechs Jahre im Raum - auch angesichts des hohen Schadens. Die Verteidigung betonte allerdings, dass mehr als 200 Millionen Euro bereits zurück an den Fiskus geflossen seien und auch der restliche Schaden zurückgefordert werden könne.

"Die Augen verschlossen und weggesehen"

Auch dem mit angeklagten U. brach bei seinem Geständnis die Stimme, als er sich daran erinnerte, wie sein inzwischen verstorbener Vater, ein ehemaliger Polizist, ihn einst gefragt hatte, ob die Geschäfte denn legal seien. Er hätte sich mit den Themen intensiver befassen müssen, aber er habe "die Augen verschlossen und weggesehen", sagte er. Beide Angeklagte zeichneten in ihren Geständnissen allerdings das Bild, selbst nicht in der allerersten Reihe der Aktivitäten gestanden zu haben.

Konkret wirft die Staatsanwaltschaft den beiden Männern vor, an einem komplexen Geflecht beteiligt gewesen zu sein, über das in den Jahren 2009 und 2010 hunderte Millionen Aktien im zweistelligen Milliardenwert gehandelt wurden. Dabei wurde die sogenannte Cum-Ex-Methode angewandt, um den Fiskus dazu zu bringen, Kapitalertragssteuer zurückzuerstatten, die zuvor gar nicht gezahlt wurde. Der Name Cum-Ex kommt daher, dass die Aktien rund um den Dividendenstichtag mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch hin und her geschoben wurden.

Millionen für die Angeklagten

Im Münchner Fall wurden dafür laut Anklage Leerverkäufe über ausländische Depotbanken genutzt. Die beiden Männer sollen für ihren Tatbeitrag laut Anklage jeweils rund 16 Millionen Euro erhalten haben. Die Verteidigung spricht von einer niedrigeren Summe. K. sprach von etwa der Hälfte.

Die jetzt angeklagten Geschäfte sind dabei bei weitem nicht die Einzigen. Es gibt diverse andere Verfahren. Insgesamt soll der Staat durch die Masche um einen zweistelligen Milliardenbetrag geprellt worden sein. 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind. Erste Verurteilungen gab es bereits. Die Aufarbeitung und Strafverfolgung dürfte noch Jahre dauern. Auch in München werden weitere Anklagen erwartet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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