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Klagebeteiligung: Verbraucherzentrale geht gegen Stromio vor


Unrechtmäßige Kündigung?
Klagebeteiligung: Verbraucherzentrale geht gegen Stromio vor

Von dpa
14.03.2024Lesedauer: 1 Min.
Klagebeteiligung Verbraucherzentrale StromioVergrößern des Bildes
Betroffene haben die Möglichkeit, sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Hessen anzuschließen. (Quelle: Robert Günther/dpa-tmn/dpa/dpa-bilder)
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Mitten in der Energiekrise auf einmal ohne Stromanbieter dastehen? Für einige Stromkunden war das im Winter 2021/2022 bittere Realität. Betroffene können sich nun einer Musterklage anschließen.

Als die Strompreise ab Ende 2021 massiv in die Höhe stiegen, sahen sich einige Anbieter nicht mehr in der Lage, ihre Kundschaft zu den abgemachten Konditionen zu beliefern. Manche von ihnen beendeten daraufhin die Verträge - so auch der Energieversorger Stromio. Die Verbraucherzentrale Hessen hält dieses Geschäftsgebaren für rechtswidrig und geht mit einer Musterfeststellungsklage gegen Stromio vor. Ehemalige Stromkunden des Anbieters, die sich der Klage anschließen, können im Erfolgsfall auf Schadenersatz hoffen.

Geschädigte, die diese Möglichkeit nutzen wollen, müssen sich kostenlos im Klageregister beim Bundesamt für Justiz registrieren. Dafür bleibt ihnen nach Angaben der Verbraucherzentrale Hessen noch bis 27. Mai 2024 Zeit. Dann beginnt die mündliche Verhandlung in dem Fall.

Registrierten empfehlen die Verbraucherschützer, die Höhe des entstandenen Schadens zu dokumentieren. "Grob gesagt, errechnet sich der Schaden aus der Differenz des Preises, den die Betroffenen in der Ersatz- oder Grundversorgung oder bei einem weiteren Stromanbieter bezahlen, abzüglich des Preises, der mit Stromio für die Vertragsdauer vereinbart war", sagt Kerstin Wolf, Leiterin der Fachgruppe Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Hessen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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