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Rentenpaket II: Das bedeuten die Pläne für Rentner und Beitragszahler


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Rentenniveau, Beitrag, Generationenkapital
Was das neue Rentenpaket für Sie bedeutet


Aktualisiert am 29.05.2024Lesedauer: 5 Min.
Immer mehr Rentner, immer weniger Beitragszahler: Die Finanzierung des Rentensystems kommt absehbar an ihre Grenzen.Vergrößern des Bildes
Immer mehr Rentner, immer weniger Beitragszahler: Die Finanzierung des Rentensystems kommt absehbar an ihre Grenzen. (Quelle: Michael Gstettenbauer/imago-images-bilder)
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Mit einem weiteren Gesetzespaket will die Bundesregierung die Rente sichern. Wir erklären, was genau geplant ist und ob das ausreicht.

Wer arbeitet, zahlt Geld ein, wer im Ruhestand ist, bekommt Geld ausgezahlt – so funktioniert seit Jahrzehnten das gesetzliche Rentensystem. Die Einnahmen werden direkt wieder ausgegeben. Doch von "funktionieren" kann eigentlich schon länger keine Rede mehr sein, schließlich braucht es zusätzlich einen Steuerzuschuss von mehr als 100 Milliarden Euro, damit die Rentenversicherung all ihre Ausgaben decken kann. Tendenz steigend.

Die Bundesregierung will deshalb mit dem Rentenpaket II Reformen auf den Weg bringen. Am Mittwoch machte die Ministerrunde nun den Weg für die Pläne von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) frei, wie es aus Regierungskreisen hieß. Damit hat das Bundeskabinett das Rentenpaket II beschlossen.

Wir zeigen, was dieses Gesetzespaket enthält, welche Folgen die Pläne für Rentner und Beitragszahler haben und ob die Rente damit jetzt gerettet ist.

Was steht im Rentenpaket II?

Zum einen legt der Gesetzesentwurf die Grundlage für das Generationenkapital, früher unter dem Namen "Aktienrente" bekannt; zum anderen will die Regierung das Rentenniveau bei 48 Prozent festschreiben, die Haltelinie für den Beitragssatz soll hingegen fallen.

Bisher ist geregelt, dass der Rentenbeitrag der Arbeitnehmer bis 2025 nicht über 20 Prozent des Bruttolohns steigen darf. Ab 2025 wären also höhere Beiträge gesetzlich möglich. Auch für das Rentenniveau reichen die Vorschriften aktuell bis zum Jahr 2025. Das Rentenpaket II sieht nun eine Niveauschutzklausel in der Rentenformel vor, die bis zur Rentenanpassung im Juli 2039 gesetzlich verankert wird. Das Rentenniveau darf dann bis Juni 2040 nicht unter 48 Prozent sinken.

Das Rentenniveau gibt an, wie sich die durchschnittliche Rente im Vergleich zum durchschnittlichen Einkommen eines Arbeitnehmers verhält. Je stärker es sinkt, desto stärker fällt die Rentensteigerung hinter die Entwicklung der Löhne zurück. Rentner würden also im Verhältnis zur arbeitenden Bevölkerung ärmer (mehr dazu hier). Direkte Rückschlüsse auf die eigene individuelle Rente lassen sich aus dem Rentenniveau zwar nicht ziehen, eine Senkung würde aber für heute junge Beschäftigte bedeuten, dass sie für ihre Beiträge weniger Rente bekommen, als es ohne Senkung der Fall wäre.

Während die Pläne für den Beitragssatz und das Rentenniveau nichts am bestehenden System ändern, ist das Generationenkapital eine echte Neuheit. Denn es ergänzt die bisherige Umlagefinanzierung um eine teilweise Kapitaldeckung. Soll heißen: Die Regierung nimmt jedes Jahr Geld in die Hand, um es in Wertpapiere zu investieren. Die Erträge sollen dann eingesetzt werden, um die Rente mitzufinanzieren.

Dafür will die Ampel 2024 zunächst 12 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen und über einen Fonds am Kapitalmarkt anlegen. In den folgenden Jahren soll so ein Kapitalstock von mindestens 200 Milliarden Euro entstehen, der das System ab Mitte der 2030er-Jahre spürbar entlasten könnte. Das Finanzministerium spricht von im Schnitt 10 Milliarden Euro zusätzlich. Mehr dazu, wie das Generationenkapital funktioniert, lesen Sie hier.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) kündigte an, auch Vermögenswerte des Bundes für das Generationenkapital verwenden zu wollen. Dabei gehe es um Bundesbeteiligungen, die nicht im öffentlichen Interesse stünden. Welche das im Einzelnen seien sollen, ist aber noch unklar.

Was steht nicht im Rentenpaket?

Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters wird ausdrücklich nicht im Rentenpaket enthalten sein. Auch an den Möglichkeiten, mit oder ohne Abschlag vorzeitig in Rente zu gehen, will die Ampelkoalition nicht rütteln.

Das Vorhaben, auch Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, ist ebenfalls nicht Teil des Gesetzespakets. Dazu ist nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums ein eigener Gesetzesentwurf in Arbeit.

Steigt jetzt mein Rentenbeitrag?

Nein. Das Rentenpaket II hat kurzfristig keine Auswirkungen auf den Rentenbeitrag, da die neuen Regelungen erst die Zeit nach 2025 betreffen. Danach steht es jeder Regierung offen, auch höhere Beitragssätze festzulegen.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Beitragssatz bis 2027 stabil bei 18,6 Prozent bleibt. Ab 2028 rechnet sie mit einem Anstieg auf 20 Prozent, ab 2035 könnte der Satz 22,3 Prozent betragen und bis 2045 auf diesem Niveau verharren.

Lindner sagte am Dienstag, das Generationenkapital komme ab Mitte der 2030er Jahre einer Senkung des Beitragssatzes um 0,3 Prozentpunkte gleich. Den Rentenbeitrag teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber hälftig.

Erhöht das Generationenkapital meine Rente?

Nein. Dafür hätte man das Generationenkapital so aufsetzen müssen, wie es die FDP ursprünglich in ihrem Modell der Aktienrente vorgesehen hatte. Statt den Kapitalstock allein aus Haushaltsmitteln zu finanzieren, hätte man auch einen Teil der Rentenbeiträge in den Fonds stecken müssen. So wie es beispielsweise die Schweden machen.

Arbeitnehmer zahlen dort verpflichtend 2,5 Prozent ihres Bruttogehalts in einen Aktienfonds ein. Das schwedische Standardprodukt, der "Pensionsfonds AP7 Såfa", erzielte seit seinem Start im Jahr 2000 eine jährliche Rendite von mehr als 10 Prozent.

Die Ampel hat mit ihrem Generationenkapital bescheidenere Pläne, als die Rente zu erhöhen. "Das ist gut angelegtes Geld, weil wir aus den Erträgen dann mithelfen können, die Beiträge auch zu dämpfen", sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in der ARD-Sendung "Bericht aus Berlin". Es gehe darum, vorzusorgen, "damit eben die Beiträge nicht explodieren in der zweiten Hälfte der 30er Jahre". Auch der Anstieg des Renteneintrittsalters soll so verhindert werden.

Welche Risiken birgt das Generationenkapital?

Das Generationenkapital wird unter anderem von Sozialverbänden und Gewerkschaften kritisch gesehen. So sagte Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbunds und Co-Vorsitzende des Vorstands der Deutschen Rentenversicherung: "Jedem Privatanleger rät man davon ab, Aktiendepots über Schulden zu finanzieren." Es sei höchst zweifelhaft, ob es eine echte Entlastung bringe, sich "auf dem Kapitalmarkt zu verschulden, um dann aus den Erträgen eines Kapitalstocks Schuldendienste mit Zins und Zinseszins zu zahlen."

In jedem Fall unterliegt auch das Generationenkapital dem Risiko von Kursschwankungen und Kursverlusten. Das ist normal, denn ohne Risiko keine Rendite (mehr dazu hier). Abfedern kann man das Risiko, indem man langfristig und breit gestreut anlegt. Laut Koalitionsvertrag soll genau das passieren: Der Fonds soll von einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Stelle "professionell verwaltet" und "global" angelegt werden.

Trotzdem kann es in schlechteren Phasen am Kapitalmarkt passieren, dass der Bund fehlendes Geld aus Steuermitteln nachschießen muss. Andernfalls würden die Beitragssätze ähnlich stark schwanken wie die Kurse an der Börse.

Reicht das alles für einen sorgenfreien Ruhestand?

Nein. Auch mit der Reform ist die gesetzliche Rente nicht mehr als ein solider Grundstein fürs Alter. Zusätzlich sollten Sie privat oder betrieblich vorsorgen. Empfehlenswert ist zum Beispiel, sich die Aktienrente selbst zu bauen. Das funktioniert bequem und einfach über einen ETF-Sparplan auf einen weltweiten Aktienindex, etwa den MSCI World. Damit investieren Sie auf einen Schlag in 1.600 Unternehmen in 23 Industrieländern. Lesen Sie hier, wie Sie einen ETF-Sparplan aufsetzen.

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Aber auch eine Betriebsrente kann sich lohnen. Das gilt vor allem, wenn nur der Arbeitgeber einzahlt und Sie lange bei einem Arbeitgeber bleiben. Bei einer Entgeltumwandlung sollten Sie darauf achten, dass Ihr Chef mehr einzahlt als nur die gesetzlich vorgeschriebenen 15 Prozent der Höhe Ihrer eigenen Einzahlungen. Mehr zur Entgeltumwandlung lesen Sie hier.

Künftig könnten sich zudem attraktivere Möglichkeiten ergeben, privat vorzusorgen. Denn neben der gesetzlichen Rente will die Bundesregierung auch die private Säule reformieren. Statt der bisherigen Riester-Rente wird es dann aller Voraussicht nach ein Altersvorsorgedepot und neue Versicherungsprodukte geben (mehr dazu hier).

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP
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