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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Entgeltumwandlung Wann es sich lohnt, mit Ihrem Gehalt betrieblich vorzusorgen
Wer seinen Lebensstandard im Alter halten will, sollte finanziell vorsorgen. Hilfe können Arbeitnehmer dabei vom Arbeitgeber bekommen.
Die Altersvorsorge in Deutschland fußt auf drei Säulen: gesetzlicher Rentenversicherung, privater Vorsorge und betrieblicher Altersvorsorge. Bei Letzterer unterstützt Sie Ihr Chef dabei, mehr aus Ihrem Gehalt oder Lohn zu machen.
Wir erklären Ihnen, wie Sie zu einer solchen Betriebsrente kommen, was sich hinter dem Begriff Entgeltumwandlung verbirgt, welche Vor- und Nachteile sie hat – und wer Ihnen dabei zusätzlich zu Ihrem Arbeitgeber unter die Arme greift.
Was ist Entgeltumwandlung?
Entgeltumwandlung ist eine staatlich geförderte Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Dabei nutzen Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts oder -lohns, um es in einen bAV-Vertrag einzuzahlen. Die Beiträge sind damit zunächst steuer- und sozialversicherungsfrei.
Der Arbeitgeber sucht als Vorsorgevertrag oft eine Lebens- oder Rentenversicherung aus, auch Direktversicherung genannt. Je nach dem, ob Sie Gehalt oder Lohn bekommen, spricht man auch von Gehaltsumwandlung oder Lohnumwandlung.
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Wer hat Anspruch auf Entgeltumwandlung?
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer das Recht darauf, einen Teil des Gehalts oder Lohns für die Betriebsrente aufzuwenden. Dazu zählen auch geringfügig Beschäftigte, Teilzeitkräfte, Auszubildende, befristet Angestellte und Geschäftsführer.
Voraussetzung für den Anspruch auf Entgeltumwandlung ist, dass Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und jährlich mindestens 240 Euro ansparen. Auch manche Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sehen eine solche betriebliche Altersversorgung vor.
Wie funktioniert Entgeltumwandlung?
Bei der Entgeltumwandlung verzichten Angestellte heute auf einen Teil Ihres Gehalts oder Lohns, um davon im Ruhestand zu profitieren. Dafür schließen die Arbeitgeber einen bAV-Vertrag, oft mit Lebens- oder Rentenversicherungen. Gefördert wird die Vorsorge gleich doppelt: vom Arbeitgeber und vom Staat.
Seit 2019 gilt: Unternehmen müssen Neuverträge mit Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen mit mindestens 15 Prozent des Umwandlungsbetrags bezuschussen. Seit 2022 gilt das auch für bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen. Der Zuschuss ist allerdings der Höhe nach begrenzt auf den Betrag, den der Arbeitgeber tatsächlich an Sozialversicherungsbeiträgen einspart.
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Staatlich gefördert ist die Gehaltsumwandlung zudem, weil dadurch Ihr Bruttogehalt sinkt. So müssen Sie weniger Steuern und Sozialabgaben für die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Grundsätzlich können Sie jährlich bis zu 8 Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei umwandeln. Für das Jahr 2024 sind das bis zu 7.248 Euro im Jahr. Auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld kommen dafür infrage. Ohne Abzug von Sozialabgaben können Sie bis zu 4 Prozent investieren. Das sind 2024 bis zu 3.624 Euro jährlich.
Doch Achtung: Erhalten Sie später die Betriebsrente, müssen Sie darauf Steuern zahlen. Sind Sie gesetzlich krankenversichert und liegen Ihre Ansprüche – inklusive weiterer Versorgungsbezüge wie zum Beispiel einer Hinterbliebenenrente – oberhalb von 176,75 Euro im Monat (Stand: 2024), fällt auf die gesamte Betriebsrente der volle Pflegeversicherungsbeitrag an. Bei der Krankenversicherung gilt hingegen ein Freibetrag: Hier zahlen Sie die Beiträge nur auf den Teil der Bezüge, der die 176,75 Euro überschreitet.
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Im Jahr 2024 liegt der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung bei 14,6 Prozent. Hinzu kommen noch ein Zusatzbeitrag, den die Kassen individuell festlegen, und der Beitrag zur Pflegeversicherung von 3,4 Prozent.
Gut zu wissen: Derzeit gibt es fünf Wege zur Betriebsrente: drei externe über Verträge mit Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds sowie zwei interne, bei denen Arbeitgeber eine konkrete Rente versprechen – entweder per sogenannter Direktzusage oder über Unterstützungskassen.
Ist Entgeltumwandlung steuerfrei?
Die Beiträge, die Sie bei der Entgeltumwandlung in den Vorsorgevertrag einzahlen, sind bis zu einer Höhe von 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Im Jahr 2024 sind das bis zu 7.248 Euro im Jahr.
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Allerdings kommen Sie nicht komplett um die Steuern herum: Die spätere Rente ist nämlich durchaus steuerpflichtig.
Ist eine Entgeltumwandlung sinnvoll?
Den Chef einzuspannen, um fürs Alter vorzusorgen, klingt erst mal nach einer guten Idee. Doch eine Gehaltsumwandlung eignet sich nicht für jeden. Unser Überblick zeigt die Vor- und Nachteile:
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Die Beiträge sind bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialabgabenfrei. | Auf die spätere Betriebsrente zahlen Sie vergleichsweise hohe Sozialabgaben. |
Unternehmen sind bei Neuverträgen zu einem Arbeitgeberzuschuss verpflichtet; seit 2022 auch bei Altverträgen. | Weil Sie weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, fallen die gesetzliche Rente sowie Kranken- und Arbeitslosengeld geringer aus. |
Die Vorsorgeverträge sind oft etwas günstiger als ein privat abgeschlossener Vertrag. | Ist der Vertrag schlecht verzinst und der Arbeitgeberzuschuss zu gering, kann es sein, dass Sie sehr alt werden müssen, um die eingezahlten Beträge wieder herauszubekommen. |
Grundsätzlich gilt: Entgeltumwandlung lohnt sich umso mehr, je höher der Arbeitgeberzuschuss ausfällt und je besser die Vertragskonditionen sind. Laut Verbraucherzentrale sind Verträge mit Zuschüssen unter 20 Prozent für Arbeitnehmer nur selten sinnvoll. Denn dann kompensieren die Vergünstigungen bei Steuern und Abgaben meist nicht die Abzüge bei der späteren Rente.
Besonders Gutverdiener benötigen einen hohen Arbeitgeberzuschuss, damit sich die betriebliche Altersvorsorge für sie lohnt. Das liegt daran, dass es für das beitragspflichtige Einkommen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung einen Höchstbetrag gibt.
Im Jahr 2024 liegt der bei 5.175 Euro im Monat. Verdienen Sie aber nun so gut, dass Ihr Gehalt auch nach der Entgeltumwandlung noch über diesem Betrag liegt, sparen Sie keine Sozialabgaben.
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Auch wenn Sie häufig den Job wechseln, kann die Entgeltumwandlung zu Problemen führen. Denn unter Umständen müssen Sie dann mehrere Verträge parallel führen und bei jedem neuen Vertrag auch wieder Abschlusskosten zahlen. Denn Arbeitgeber haben sich oft auf eine bestimmte Vertragsart für die komplette Belegschaft eingeschossen und wollen keine Ausnahmen machen.
Welche Alternativen gibt es?
Eine ertragreiche Alternative zur Entgeltumwandlung ist der Weg an die Börse. Auch als Anfänger finden Sie dort Produkte, mit denen Sie einfach und bequem fürs Alter vorsorgen können. Besonders gut und günstig funktioniert das mit einem Sparplan auf sogenannte ETFs.
ETFs sind spezielle Investmentfonds, die einen Aktienindex wie zum Beispiel den deutschen Leitindex Dax oder den internationalen Index MSCI World abbilden. Statt wie bei einer Einzelaktie alles auf eine Karte zu setzen, verteilen Sie Ihr Geld damit auf viele verschiedene Schultern – und streuen so Ihr Risiko.
Ein Investment in ETFs können Sie erwägen, wenn Sie noch mindestens 15 Jahre Zeit haben, um Ihr Geld für sich arbeiten zu lassen. So können Sie nämlich Krisen – und damit Kursschwankungen – einfach aussitzen.
- Eigene Recherche
- Finanztip: "Aus dem Bruttogehalt betrieblich vorsorgen"
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft: "Betriebsrente: So funktioniert die Entgeltumwandlung"
- Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: "Entgeltumwandlung"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa