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Riester-Rente: Lindner will Reform bis 2024 – die Vorschläge im Check


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Private Altersvorsorge
Ende der Riester-Rente naht – so soll es jetzt weitergehen


Aktualisiert am 19.07.2023Lesedauer: 4 Min.
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Älteres Paar auf einer Bank: Experten haben Vorschläge für eine Reform der privaten Altersvorsorge vorgelegt. (Quelle: IMAGO/Frank Hoermann / SVEN SIMON)

Eine Expertengruppe der Bundesregierung hat Vorschläge vorgelegt, wie die private Altersvorsorge reformiert werden könnte. Die Ideen im Check.

Die Riester-Rente hat ausgedient. So lässt sich kurz zusammenfassen, was die sogenannte Fokusgruppe private Altersvorsorge auf 132 Seiten ausgearbeitet hat. Monatelang haben sich Regierungsvertreter, Verbraucherschützer, Gewerkschafter, Arbeitgeber, Versicherer und Fondsanbieter im Finanzministerium mit der Frage beschäftigt, ob die Ampelkoalition die Riester-Rente noch retten kann. Jetzt ist klar: Das System wird nicht geflickt, sondern grundlegend erneuert.

So sollen sich wieder mehr Menschen dafür entscheiden, Geld für später zurückzulegen und sich dabei vom Staat unterstützen zu lassen. Doch wie soll das konkret aussehen? Und sind die Vorschläge wirklich sinnvoll? Die wichtigsten Antworten im Überblick.

Was ist überhaupt das Problem mit Riester?

Die Riester-Rente ist nur auf den ersten Blick ein Erfolgsmodell. Zwar vertrauen noch immer viele Menschen darauf, dass diese staatlich geförderte Altersvorsorge ihnen mehr Geld im Ruhestand bringt, doch die Zahl der Verträge stagniert seit Jahren bei um die 16 Millionen. In jeden fünften Riester-Vertrag wird zudem gar nichts mehr eingezahlt, nur noch knapp 10 Millionen Sparer rufen die Zulagen ab.

Und selbst wenn die staatliche Förderung fließt, führen hohe Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten dazu, dass die Rendite deutlich sinkt. Nützlich ist die Riester-Rente vor allem für die Versicherer und Finanzinstitute, nicht für die Arbeitnehmer. Auch deshalb haben sich viele Sparer abgewendet.

Was schlagen die Experten stattdessen vor?

Aus ihrer Sicht sollte es künftig ein Altersvorsorgedepot geben, bei dem Sparer ihr Geld zum Beispiel in börsengehandelten Indexfonds anlegen, besser bekannt als ETFs. Diese Fonds bilden einen Aktienindex wie etwa den weltweiten MSCI World nach. Sie umfassen also stets einen ganzen Korb aus Aktien, was ein Investment weniger riskant macht. Um die staatliche Förderung zu kassieren, müsste das Depot so lange bestehen bleiben, bis das Rentenalter erreicht ist.

Diese Empfehlung entspricht im Wesentlichen dem Vorschlag des Bundesverbands Investment, der sich für ein Fondsspardepot eingesetzt hatte. Teil des ursprünglichen Vorschlags war außerdem, den Gewinn jedes Jahr zu einem größeren Teil steuerfrei zu stellen. Die staatliche Förderung wäre also umso größer gewesen, je länger Sparer dabeigeblieben wären. Wie sie dieses Detail bewertet, hat die Arbeitsgruppe in ihrem Abschlussbericht nicht mehr erwähnt.

Neben dem Altersvorsorgedepot soll es ein Modell für jene geben, "die einen hohen Wert auf Sicherheit legen", heißt es in einer Mitteilung des Finanzministeriums. Daher sollen auch weiterhin Produkte mit Garantien angeboten werden können – allerdings nicht mehr zwingend zu 100 Prozent. Bisher sind Versicherungsanbieter verpflichtet, eingezahlte Beiträge komplett zu garantieren, also später mindestens die Sparbeträge wieder auszuzahlen. Das sollte Bürgern Sicherheit geben, führte aber nur dazu, dass die Renditechancen eingeschränkt wurden.

Ohne diese 100-Prozent-Garantie könnten die Versicherer die Beiträge gewinnbringender am Kapitalmarkt anlegen. Zudem sollen Anbieterwechsel einfacher und der Wettbewerb größer werden. Konkurrierende Produkte soll man über eine Internetseite vergleichen können.

Wie soll die staatliche Förderung funktionieren?

Im Grunde so wie bisher. Es soll weiter Zulagen, besondere Zuschüsse für junge Menschen und Personen mit geringem Einkommen geben. Allerdings empfehlen die Experten, eine beitragsproportionale Grundzulage einzuführen. Das hieße: Wer mehr verdient, müsste auch mehr einzahlen, um die Zulage zu bekommen, und umgekehrt.

Aktuell müssen Riester-Sparer jedes Jahr vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen, maximal 2.100 Euro. Dann gewährt ihnen der Staat die jährliche Grundzulage von 175 Euro pro Person. Wer Kinder hat, erhält noch eine Kinderzulage. Lesen Sie hier mehr dazu, wie die Riester-Rente derzeit funktioniert.

Möglich bleiben soll, Anlagebeträge als Sonderausgaben von der Steuer abzusetzen. Unklar ist hingegen noch, ob die auch dort geltende Grenze von 2.100 Euro angehoben wird. Der Steuervorteil wird allerdings mit den Zulagen verrechnet. Sparer erhalten also nur den Anteil, der nach Abzug aller staatlichen Zulagen übrig bleibt.

Beibehalten werden soll zudem das Prinzip, dass in der Ansparphase keine Steuern anfallen, dafür aber dann, wenn die private Rente ausgezahlt wird. Diese nachgelagerte Besteuerung hat den Vorteil, dass der Steuersatz in der Regel niedriger ist, weil das Einkommen im Rentenalter meist geringer ist.

Wie sinnvoll sind die Empfehlungen?

Ziel der Arbeitsgruppe war es, Alternativen zu finden, die höhere Renditen als die bisherige Riester-Rente ermöglichen. Sowohl das Altersvorsorgedepot als auch die Abschaffung der 100-Prozent-Garantie dürften die private Vorsorge ertragreicher machen. Bei den neuen Versicherungslösungen müsste dafür jedoch sichergestellt werden, dass die Kosten im Vergleich zu den bisherigen Verträgen sinken und die höheren Renditen tatsächlich an die Sparer weitergegeben werden.

Die Experten sprechen sich daher dafür aus, "Produkt- und Bürokratieanforderungen zu vereinfachen". Was das konkret bedeuten soll? Unklar. Auch den einfacheren Anbieterwechsel für mehr Wettbewerb hätte man im Prinzip heute schon ermöglichen können. Und ob es die privaten Altersvorsorgeprodukte der Versicherer am Ende wirklich schaffen, mehr Rendite einzufahren, ist nicht gesagt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält die verminderte Beitragsgarantie für "untragbar".

Die Verbraucherschützer selbst hatten sich in der Expertengruppe für eine "Extrarente" starkgemacht. Damit hätten die Bürger freiwillig einen Teil ihres Bruttogehalts über einen vom Staat eingesetzten Träger langfristig und breit gestreut in Aktien anlegen lassen können. So wären hohe Renten bei geringem Risiko möglich gewesen – und das günstiger als beim jetzt vorgeschlagenen Altersvorsorgedepot. Zudem hätte er den Bürgern weniger Vorwissen übers Investieren abverlangt. Doch der Vorschlag fand in der Arbeitsgruppe keine Mehrheit.

Wie geht es nun weiter?

Die Empfehlungen der Expertengruppe sind für die Bundesregierung nicht bindend. Das Finanzministerium plädiert aber dafür, sich schnell innerhalb der Koalition zu verständigen. Die Vorschläge dienen als Basis. Anschließend müsste das Finanzministerium einen Gesetzentwurf erarbeiten.

Dieser würde dann von den anderen Ressorts geprüft und müsste vom Kabinett verabschiedet werden, bevor er in den Bundestag kommen kann. "Ich wünsche mir, dass wir im Jahr 2024 das Gesetzgebungsverfahren durchführen und abschließen können", sagte Finanz-Staatssekretär Florian Toncar, der die Arbeitsgruppe geleitet hat.

Was passiert mit alten Riester-Verträgen?

Wer schon einen Riester-Vertrag besitzt, braucht sich keine Sorgen zu machen. Er wird diesen zu den bisherigen Konditionen fortführen können. Auf einen solchen Bestandsschutz hatte sich die Ampel bereits im Koalitionsvertrag geeinigt und anders wäre es rechtlich auch gar nicht möglich gewesen.

Solange Sparer und Anbieter einverstanden sind, sollen die Verträge aber geändert werden können, sodass sie konkurrenzfähig zu den neuen Produkten werden. Diese dürften auf den Markt kommen, sobald die Riester-Reform nicht mehr nur ein Vorschlag, sondern Gesetz ist.

Gut zu wissen

Die Reform der privaten Altersvorsorge ist übrigens nicht zu verwechseln mit der Einführung des Generationenkapitals, früher "Aktienrente" genannt. Damit soll künftig die Finanzierung der gesetzlichen Rente getragen werden – nicht nur wie bisher mit Beiträgen und Steuern. Mehr zu dieser weiteren Rentenreform lesen Sie hier.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Abschlussbericht der Fokusgruppe private Altersvorsorge vom 17.8.2023
  • bundesfinanzministerium.de: "Fokusgruppe private Altersvorsorge legt Reformempfehlungen vor"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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