Mehr Einnahmen als Ausgaben? Zimmer untervermietet? Unter Umständen wird Steuer fällig

Ist die Wohnung alleine zu teuer geworden? Wer sich aus diesem oder einem anderen Grund Untermieter sucht, sollte wissen, dass die Einnahmen unter Umständen zu versteuern sind.
Stark gestiegene Mietkosten, der Auszug des Ex-Partners oder eine längere Reise: Für die Untervermietung einer Wohnung oder zumindest Teilen davon, gibt es die unterschiedlichsten Gründe. Nehmen Hauptmieter dabei mehr ein, als sie selbst an ihren Vermieter bezahlen, hat das steuerliche Konsequenzen.
Denn grundsätzlich müssten Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung in der Steuererklärung angegeben werden, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Das geschieht in Anlage V. Es führt aber noch nicht zwangsläufig dazu, dass wirklich Steuern auf diese zusätzlichen Einnahmen zu entrichten sind. Auch die Ausgaben des Hauptmieters, die mit der Untervermietung in Zusammenhang stehen - etwa Miet- und Reparaturkosten oder Kosten für Inserate -, darf er in der Steuererklärung angeben. Sie schmälern die Einnahmen und damit unter Umständen die Steuerlast.
Keine Angabepflicht bei Kurzvermietung - mit Ausnahmen
Sind die Mieteinnahmen nach Abzug der Ausgaben größer, werden diese ab einer Freigrenze von 520 Euro pro Jahr versteuert. Bei sehr kleinen, vorübergehenden Mieteinnahmen besteht dadurch laut Karbe-Geßler keine Verpflichtung zur Angabe der Einnahmen.
Bei der Vermietung von Wohnraum über Portale wie Airbnb sieht die Sache anders aus. Dann wird die Vermietung als unternehmerische Tätigkeit eingestuft, ab einem Bruttoumsatz von 22 000 Euro wird Umsatzsteuer fällig. Wer noch dazu ein selbst gemachtes Frühstück oder andere zusätzliche Leistungen anbietet, wird vom Finanzamt als Gewerbe angesehen. Dann sei ab einem Gewinn von mehr als 24 500 Euro sogar Gewerbesteuer zu zahlen, so Karbe-Geßler.
- Nachrichtenagentur dpa