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Rentenerhöhung 2025: Garantie für Rentner greift noch dieses Jahr


Rentenerhöhung 2025
Dieses Jahr greift noch mal eine Garantie


Aktualisiert am 08.03.2025 - 07:38 UhrLesedauer: 4 Min.
Zufriedenes Rentnerpaar: Zum 1. Juli steigen in der Regel die Renten – dem ist auch 2025 so.Vergrößern des Bildes
Zufriedenes Rentnerpaar: Zum 1. Juli steigen in der Regel die Renten – dem ist auch 2025 so. (Quelle: RgStudio/getty-images-bilder)
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Zum 1. Juli können sich Millionen Rentner wieder über eine Rentenerhöhung freuen, die stärker ausfällt als die Inflation. Wir zeigen, wonach sich die Steigerung richtet.

Wer schon länger Rente bezieht, weiß: Der 1. Juli ist in der Regel ein guter Tag für Rentner. Denn dann steigen für gewöhnlich die Bezüge. Rentenanpassung nennt sich das. Auch 2025 gibt es wieder ein ordentliches Plus: Um 3,74 Prozent erhöht sich der aktuelle Rentenwert und damit auch der monatliche Rentenzahlbetrag, der auf Ihrem Konto landet.

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Doch was muss ich als Rentner bei einer Rentenerhöhung beachten? Und wie berechnet sie sich überhaupt? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Rentenanpassung.

Warum gibt es die Rentenanpassung?

Um das zu verstehen, muss man zunächst wissen, wie die gesetzliche Rente an sich funktioniert. Basis der gesetzlichen Rente ist ein sogenanntes Umlageverfahren. Das bedeutet: Wer derzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, bezahlt mit seinem Rentenbeitrag die gesetzliche Altersvorsorge der aktuellen Rentner – der Beitrag jetzt wird also umgelegt. Wenn die jetzigen Beitragszahler am Ende ihres Berufslebens in Rente gehen, bekommen sie die Rente von denjenigen, die dann im Berufsleben stehen.

Aufgrund dieses Umlageverfahrens hängt die Höhe der aktuellen Rente vom Einkommen der jetzigen Arbeitnehmer ab. Steigen ihre Löhne, steigen auch die Altersbezüge der Rentner. Um das anzugleichen, gibt es die sogenannte Rentenanpassung, die jedes Jahr am 1. Juli ansteht. Zu diesem Stichtag ändert sich die Rente.

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Quelle: t-online

Welche Renten werden angepasst?

Alle Renten der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehört nicht nur die sogenannte Altersrente. Das ist die Rente, die Sie nach Ihrem Arbeitsleben erreichen.

Auch die sogenannte Erwerbsminderungsrente wird angepasst. Das ist die Rente, die Sie erhalten, wenn Sie wegen eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr oder nur noch zum Teil arbeiten können. Zudem wird die sogenannte Hinterbliebenenrente (Witwenrente) angepasst. Diese Zahlung bekommen Sie, wenn Ihr Ehepartner stirbt. Lesen Sie hier, wann Sie Anspruch auf die Witwen- oder Witwerrente haben.

Wie berechnet sich die Rentenanpassung?

Wenn Sie in die gesetzliche Rente einzahlen, sammeln Sie sogenannte Entgeltpunkte, auch Rentenpunkte genannt. Diese werden zur Berechnung der Rentenhöhe unter anderem mit dem sogenannten Rentenwert multipliziert. Dabei gilt für Sie der Rentenwert des Jahres, in dem Sie in Rente gehen. Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) können Sie die Höhe Ihrer Rente ausrechnen.

Die Rentenanpassung bedeutet also: Der aktuelle Rentenwert wird um einen bestimmten Prozentsatz erhöht (siehe unten).

Die genaue Anpassung hängt vor allem von der Entwicklung der Bruttolöhne ab. Ebenso findet sich in der Berechnung der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor wieder (mehr dazu hier). Dieser berücksichtigt das Verhältnis der Anzahl der Beitragszahler zu den Rentnern. Wenn durch die allgemeine Alterung der Gesellschaft die Zahl der Beitragszahler sinkt und die Rentner mehr werden (siehe oben), senkt das den Prozentsatz.

Allerdings greift bis zum 30. Juni 2025 noch eine gesetzliche Haltelinie, die das Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent festschreibt. Diese Garantie setzt die normale Rentenformel außer Kraft. Denn eigentlich müsste 2025 aufgrund des demografischen Wandels der Nachhaltigkeitsfaktor "anspringen" und die Rentenanpassung dämpfen. Doch dann würde das Rentenniveau unter 48 Prozent fallen – was gesetzlich ausgeschlossen ist.

Wie stark sind die Renten in den vergangenen Jahren gestiegen?

Hier finden Sie eine Übersicht darüber, wie die Renten in den vergangenen Jahren gewachsen sind. In einigen Jahren, wie etwa 2010, wuchsen sie gar nicht, man spricht von einer "Nullrunde".

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Konkret bedeutet das also: Der noch bis 30. Juni 2025 geltende Rentenwert ist 2024 um 4,57 Prozent gestiegen – erstmals bundeseinheitlich. Mit der Erhöhung ab 1. Juli 2025 steigt er um weitere 3,74 Prozent: von 39,32 Euro auf 40,79 Euro. Sie viel ist ein Rentenpunkt dann wert.

Wie werden die Renten in den kommenden Jahren steigen?

Rentensteigerungen dürfte es auch künftig geben – aber laut aktuellem Rentenversicherungsbericht in geringerem Ausmaß. So geht der Bericht bis 2038 von einer durchschnittlichen Steigerungsrate von rund 3 Prozent pro Jahr aus – ein Rentenplus von insgesamt etwa 50 Prozent.

Ohne weitere gesetzliche Eingriffe würde der Renteneintritt von Millionen Babyboomern immer deutlicher spürbar werden und das Rentenniveau bis auf 45,2 Prozent im Jahr 2038 sinken. Die gescheiterte Ampelkoalition hatte eigentlich mit dem Rentenpaket II eine Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau bis zum 1. Juli 2039 beschließen wollen. Doch das Gesetzespaket schaffte es nach dem Bruch der Koalition nicht mehr durch den Bundestag. Was es genau bedeutet, das Rentenniveau bei 48 Prozent festzuschreiben, lesen Sie hier.

Wo finde ich Informationen über die Rentenanpassung?

Um welchen Betrag die Rente jeweils steigt, steht in der sogenannten Rentenanpassungsmitteilung, die Sie immer im Juni erhalten. Sie informiert Rentner auch darüber, wann genau der Betrag ausgezahlt wird. Die Auszahlung der Renten erfolgt durch den Renten-Service der Deutschen Post.

Können Renten auch sinken?

Nein, darüber müssen Sie sich keine Sorgen machen. Für diese "Rentengarantie" gibt es eine spezielle Schutzklausel.

Wenn die wirtschaftliche Lage es nicht zulässt, die Rente zu erhöhen, weil die Bruttolöhne gesunken sind (siehe oben), wird sie einfach nicht angepasst. In den kommenden Jahren wird dann diese "theoretische" Senkung mit möglichen Erhöhungen verrechnet – diese fallen also geringer aus. Mehr zu diesem sogenannten Nachholfaktor lesen Sie hier.

Was muss ich bei der Rentenanpassung mit Blick auf die Steuer beachten?

Wenn es eine Rentenerhöhung gibt, kann es sein, dass Sie plötzlich eine Steuererklärung abgeben müssen. Das würde in dem Fall passieren, wenn Sie mit Ihrem steuerpflichtigen Teil der Rente den steuerlichen Grundfreibetrag überschreiten würden. Der Grundfreibetrag steigt in der Regel jedes Jahr leicht an. Im Jahr 2025 beträgt er beispielsweise 12.096 Euro für Alleinstehende.

Wie viel Rente für Sie steuerpflichtig ist, hängt von dem Jahr ab, an dem Sie in Rente gehen. Der restliche Teil ist der sogenannte Rentenfreibetrag. Dieser wird einmal festgelegt und ändert sich dann nicht mehr – auch dann nicht, wenn Ihre Rente steigt. Das heißt: Jede Rentenerhöhung ist voll steuerpflichtig. Lesen Sie hier, wie die Rentenbesteuerung genau funktioniert.

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Sie sollten in jedem Fall prüfen, ob Sie durch eine Rentenanpassung plötzlich zu einer Steuererklärung verpflichtet sind und womöglich auch Steuern zahlen müssen. Das muss nicht zwingend so sein, schließlich können auch Rentner Ausgaben von der Steuer absetzen. Lesen Sie hier sieben Tipps, was Rentner alles geltend machen können.

Beachten Sie auch, dass versicherungspflichtige Rentner prozentuale Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen (mehr dazu hier). Mit einer Rentenanpassung steigen diese Beiträge ebenso.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  • steuerklassen.com
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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