Recht auf Vergessenwerden Gericht entscheidet über Löschung von Google Suchergebnissen
Ein ehemaliger Bürgermeister aus Baden-Württemberg möchte, dass unvorteilhafte Suchergebnisse zu seinem Namen aus den Google-Suchergebnissen verschwinden. Doch der US-Konzern weigert sich, die Links zu entfernen. Nun soll ein Gericht entscheiden.
Haben Menschen, die sich über Suchmaschinen im Internet in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sehen, einen Anspruch auf Löschung der Informationen? Mit dieser Frage befasst sich an diesem Mittwoch das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart.
Dabei geht es auch um die Grundsätze der Haftung von Suchmaschinenbetreibern – nicht zuletzt vor dem Hintergrund neuer Datenschutzregeln, wie eine OLG-Sprecherin vor Beginn der Verhandlung sagte. Ein Urteil wird zwar noch nicht erwartet, aber womöglich die Stoßrichtung einer künftigen Entscheidung.
Ex-Bürgermeister fordert Google-Manipulation
Konkret geht es nach Darstellung des Gerichts um den Fall eines Ex-Bürgermeisters der Gemeinde Hausen ob Verena im Kreis Tuttlingen. Der Mann stört sich an aus seiner Sicht verleumderischen und beleidigenden Äußerungen, die über Google abrufbar seien. Mit seiner Klage war er vorher am Landgericht Rottweil gescheitert. Nun soll das OLG in einem Berufungsverfahren entscheiden.
- Schnell erklärt: Was ist das Recht auf Vergessenwerden?
- Sieg für Google: Gericht bestätigt Grenzen des "Recht auf Vergessen"
- Interneturteil: Seldmayr-Mörder haben kein Recht auf Vergessen im Netz
Die Google Germany GmbH hatte nach Unterlagen des Landgerichts Rottweil eine Löschung von Ergebnislinks abgelehnt. Begründet habe das Unternehmen seine Position damit, dass es bei den beanstandeten Einträgen um die berufliche Arbeit des Mannes gehe und dies von öffentlichem Interesse sei.
- Nachrichtenagentur dpa