Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Persönlichkeitsrechte Was ist das Recht auf Vergessenwerden?
Das Recht auf Vergessenwerden
Das Recht auf Vergessenwerden wird vor allem seit einer umstrittenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai 2014 breit diskutiert. Das damalige Urteil hatte nämlich großen Einfluss darauf, welche Inhalte im Netz für Nutzer aus der EU auffindbar sind.
EU-Bürger können seither von Suchmaschinen wie Google verlangen, dass diese keine Links mehr zu Webseiten mit personenbezogenen und sensiblen Informationen über sie anzeigen. Der Löschanspruch bezieht sich aber nur auf die Verlinkung, nicht auf die Inhalte an sich. Die Webseiten mit diesem Inhalten sind weiterhin im Internet abrufbar. Sie werden nur nicht mehr in den Suchtreffern aufgelistet, wenn jemand nach einem Namen googelt. Die Stichwortsuche ist davon nicht betroffen.
Ausgenommen sind außerdem Informationen, an denen ein öffentliches Interesse besteht. Das ist zum Beispiel bei Medienberichten über Prominente oder Politiker der Fall. Diese sollen sich nicht auf das Recht auf Vergessenwerden und den Schutz der Privatsphäre berufen können, um für sie unbequeme oder unvorteilhafte Berichte aus dem öffentlichen Gedächtnis zu verdrängen.
Verbraucher sollen "Jugendsünden" aus dem Netz tilgen können
Auch im Zusammenhang mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung wird das Recht auf Vergessenwerden (in Erwägungsgrund 65 und 66) erwähnt, allerdings nur inoffiziell. Gemeint ist damit eigentlich ein erweiterter Löschanspruch im Sinne des Datenschutzes. Laut Artikel 17 DSGVO können EU-Bürger zum Beispiel von Unternehmen, Behörden, Vereinen und Webseitenbetreibern die Löschung von persönlichen Daten verlangen, wenn die Speicherung nicht mehr notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist, oder wenn die Daten widerrechtlich erhoben und gespeichert wurden. Wurden die Informationen veröffentlicht oder weitergegeben, muss der Verantwortliche dafür sorgen, dass auch alle Links und Kopien entfernt werden.
Das Recht auf Vergessenwerden zielt insbesondere auf öffentliche Inhalte ab, die sich auf lange zurückliegende Ereignisse beziehen und inzwischen als irrelevant betrachtet werden können. Privatleute sollen die Möglichkeit erhalten, "Jugendsünden" aus dem Internet zu tilgen. Allerdings nennt auch der Datenschutz zahlreiche Ausnahmen vom Recht auf Vergessenwerden: Die Freiheit von Meinungsäußerung, Information und Wissenschaft, öffentliche Interessen, die Gesundheit der Bevölkerung oder die Durchsetzung von Recht und Gesetz gehen vor.
- Eigene Recherche
- Google und das "Recht auf Vergessenwerden": HIIG Fachartikel
- "Recht auf Vergessenwerden" im Datenschutz auf DSGVO-gesetz.de