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Hannover 96: Martin Kind als Geschäftsführer abberufen – Gericht beschließt


Beben bei Zweitligist
Gericht entscheidet: Martin Kind nicht mehr Hannover-Boss

Von t-online
Aktualisiert am 16.07.2024Lesedauer: 2 Min.
Martin Kind: Der 80-Jährige ist nicht mehr Geschäftsführer des Zweitligisten.Vergrößern des Bildes
Martin Kind: Der 80-Jährige ist nicht mehr Geschäftsführer des Zweitligisten. (Quelle: IMAGO/Maximilian Koch)
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Seit vielen Jahren ist Martin Kind das Gesicht von Hannover 96. Doch das hat nun ein Ende. Zumindest als Geschäftsführer des Klubs.

Martin Kind ist nicht mehr Geschäftsführer des Fußball-Zweitligisten Hannover 96. Der Bundesgerichtshof erklärte seine Abberufung am Dienstag in letzter Instanz für wirksam. Damit endet ein zwei Jahre dauernder Prozess zwischen der Führung des Muttervereins Hannover 96 e. V. und dem 80 Jahre alten Unternehmer. Kind bleibt zwar Gesellschafter und wird Mitglied des Aufsichtsrats, seine Hauptaufgabe im operativen Geschäft verliert er aber.

Was war passiert?

Seit mehr als 20 Jahren ist die Profifußballabteilung der Niedersachsen ausgegliedert. Als Hannover 96 GmbH & Co. KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) ist diese offiziell unterwegs. Aber: Der Hannover 96 e. V. existierte weiter als sogenannter Mutterverein. Zwischen Kind, Geschäftsführer der KGaA, und den Vertretern des Muttervereins entbrannte im Sommer 2022 ein juristischer Streit.

Die Vertreter des Muttervereins beriefen Kind von seinem Posten ab, wogegen Kind Berufung einlegte. Vor dem Landgericht Hannover und dem Oberlandesgericht Celle hatte sich Kind noch erfolgreich dagegen wehren können. Deren Entscheidungen hob das höchste deutsche Zivilgericht am Dienstag aber auf.

Kind und Hannover 96 – eine besondere Geschichte

Das Urteil hat auch Folgen für die DFL. Denn mit Kind ist ein entschiedener Gegner der 50+1-Regel im deutschen Profifußball nicht mehr in einer verantwortlichen Position. Laut jener Regel muss die Mehrheit der Anteile beim Verein liegen, sodass kein Investor einen Klub kaufen kann.

Als Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter des ausgegliederten Profifußball-Bereichs von Hannover 96 hatte er zunächst vergeblich versucht, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Seitdem befürchteten viele Unterstützer der Regel, er könne diese nur in Deutschland geltende Beschränkung für den Einfluss externer Investoren vor ein ordentliches Gericht ziehen.

Alle mit dem Fall beschäftigen Gerichte stellten jedoch klar, dass es in diesem Verfahren nicht um die Wirksamkeit der 50+1-Regel ging, sondern nur um den jahrelangen Streit zwischen der Kapital- und der Vereinsseite bei Hannover 96.

Dort wurde Kind 1997 zunächst zum Präsidenten gewählt. 1999 gliederte er den Profifußballbereich aus. Mit einer kurzen Unterbrechung von 2005 bis 2006 war Kind bis zu diesem Jahr stets Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter dieses Bereichs. Der Mutterverein Hannover 96 e.V. wird aber seit 2019 von Kind-Gegnern geführt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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