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"Letzte Generation"-Protest: Flughafen Köln/Bonn äußert sich zu Klimakleber


Aktion der "Letzten Generation"
Klimaaktivisten verursachen Chaos: Flughafen äußert sich

Von t-online, snh

24.07.2024Lesedauer: 1 Min.
Köln: Ein Auto der Polizei steht am Flughafen Köln/Bonn.Vergrößern des Bildes
Köln: Ein Auto der Polizei steht am Flughafen Köln/Bonn. (Quelle: Thomas Banneyer/dpa)
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Aktivisten der "Letzten Generation" haben den Köln-Bonner Flughafen blockiert, als sie sich auf den Rollwegen festklebten. Jetzt bezieht der Airport Stellung.

Wegen einer Aktion von Klimaaktivisten der "Letzten Generation" musste der Flugbetrieb am Mittwochmorgen am Köln-Bonner Airport eingestellt werden. Unbefugte Personen hatten sich Zutritt zu den Rollwegen im Kreuzungsbereich der großen Start- und Landebahn und der Querwindbahn verschafft und sich dort festgeklebt.

"Der widerrechtliche Zutritt zum luftseitigen Bereich des Flughafens ist absolut inakzeptabel und stellt eine Gefährdung für den Flugbetrieb dar", äußerte sich Thilo Schmid, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Köln/Bonn GmbH, am Nachmittag. Von der Unterbrechung seien Tausende Reisende betroffen, die am Mittwoch in den Sommerurlaub starten wollten.

Flughafen behält sich Schadenersatz vor

Gegen 9 Uhr konnte der Betrieb wieder aufgenommen werden. Die Situation in den Terminals sei zu jedem Zeitpunkt ruhig und geordnet gewesen, wie der Airport erklärte. Der Flughafen habe mit Durchsagen in den Gebäuden sowie auf der Internetseite und den Social-Media-Kanälen über den Einsatz informiert. Einige Besucher fühlten sich dennoch im Stich gelassen.

Die Flughafengesellschaft behält sich vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, heißt es in dem Statement weiter. Experten rechnen damit, dass die Blockade einen Schaden in Millionenhöhe verursacht hat. Zu der Frage, wie die Aktivisten ungehindert durch den Maschendrahtzaun auf das Rollfeld gelangen konnten, äußerte sich die Flughafengesellschaft bislang nicht.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung des Köln-Bonner Flughafens vom 24. Juli 2024 (per E-Mail)
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