"Letzte Generation" Grundgesetz-Denkmal beschmiert: Klimakleberin freigesprochen
Sie beschmierten das Grundgesetz-Denkmal und werden nun freigesprochen. In Berlin musste sich eine Aktivistin vor Gericht verantworten.
Eine Klimaaktivistin der "Letzten Generation" ist am Dienstag vom Amtsgericht Berlin vom Vorwurf der gemeinschädlichen Sachbeschädigung freigesprochen worden. Die 29-Jährige übergoss am 4. März mit fünf gesondert Angeklagten das Denkmal "Grundgesetz 49" in Mitte mit schwarzer Flüssigkeit.
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten kam mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft nach, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Verteidigung hatte für die 29-Jährige ebenfalls einen Freispruch gefordert. Das Urteil erging in einem sogenannten beschleunigten Verfahren und entsprach den Anträgen von Staatsanwältin und Verteidigerinnen.
Richterin zur Aktion der "Letzten Generation": Anklage nicht erfüllt
Die Richterin sah demnach die Anklage nicht als erfüllt an, weil das Mahnmal nur vorübergehend beschädigt gewesen sei. Der Sprecherin zufolge wurde ein Gutachter gehört, der aussagte, dass ein einfacher Regenguss gereicht hätte, um die Farbe abzuwaschen. Die Staatsanwaltschaft war zunächst von einem Schaden in Höhe von etwa 1.000 Euro ausgegangen.
Insgesamt sechs Aktivistinnen und Aktivisten der "Letzten Generation" hatten das Denkmal attackiert. Sie wollten damit auf die aus ihrer Sicht unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung aufmerksam machen und forderten einen früheren Ausstieg aus fossilen Energieträgern wie Erdöl. Die Aktion sorgte damals parteiübergreifend für große Empörung.
Berlin: Aktion sorgte für Empörung
"Was für eine billige, würdelose Aktion", schrieb etwa der SPD-Außenpolitiker Michael Roth auf Twitter. "Ihr scheißt auf die Grundrechte, zerstört Kunst ähnlich wie die Taliban und fühlt Euch noch als Heldinnen und Helden", so Roth. Weitere Reaktionen auf die Attacke lesen Sie hier.
Die Klimaaktivistin erklärte, sie und weitere Personen hätten Tapetenkleister und schwarze Abtönfarbe eingesetzt – "alles wasserlöslich". Es habe sich um eine "künstlerische Kollektivaktion" gehandelt. Ihr sei es um eine "Aktivierung des Kunstwerks" gegangen, weil die Grundrechte gefährdet seien. Eine Anwältin sagte, es habe sich um eine "Form von Kunst" gehandelt.
Das Denkmal "Grundgesetz 49" besteht aus 19 Glasscheiben mit einer Höhe von rund drei Metern, in welche die 19 Grundrechte des 1949 erlassenen Grundgesetzes mit Laser eingraviert sind. Das Werk wurde vom israelischen Künstler Dani Karavan geschaffen und 2002 enthüllt.
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur afp und dpa
- Vorankündigung des Termins vom Amtsgericht Tiergarten (per Mail)
- t-online: "Anti-demokratische und würdelose Bilderstürmerei"