Feuerwehr gibt Auskunft Regeln in Berlin: Darf ich im Garten ein Osterfeuer machen?

Osterfeuer auf dem eigenen Grundstück? Was erlaubt ist und was nicht, hängt von einer wichtigen Bedingung ab.
Lagerfeuer auf dem eigenen Grundstück sind in Berlin grundsätzlich erlaubt – doch wer zu Ostern ein Feuer entzündet, muss klare Vorgaben einhalten. Die Berliner Feuerwehr erinnert daran, dass beim Umgang mit offenen Flammen nicht nur Rücksicht, sondern auch Verantwortung gefragt ist.
Nur trockenes Holz wie Äste, Spaltholz oder Schnittgut darf ins Osterfeuer. Laub, Müll oder behandeltes Holz mit Lacken oder Schutzanstrich gehören nicht ins Feuer – sie setzen Schadstoffe frei und gefährden die Umwelt.
Zulässig ist das Feuer nur bei geeigneter Wetterlage: Bei sogenannten Inversionswetterlagen, etwa bei Smog, sind Osterfeuer oder Lagerfeuer untersagt.
Abstand halten, Feuer sichern
Die Sicherheit rund ums Feuer hat Priorität: Es gilt, mindestens 50 Meter Abstand zu brennbaren Gebäuden wie Holzhäusern oder Reetdächern zu halten. Das Lagerfeuer sollte eine nicht brennbare Umfassung haben, damit es sich nicht unkontrolliert ausbreitet, rät die Feuerwehr. Löschmittel wie Wassereimer, Gartenschlauch oder Feuerlöscher müssen in Reichweite stehen.
Eine erwachsene Person muss das Feuer durchgehend beaufsichtigen. Kommt es dennoch zum Brand, haftet die Person, die das Feuer entfacht hat.
Wann muss das Feuer ausgemacht werden?
Wird Rauch für Nachbarn zur Belastung oder geraten Gebäude in Gefahr, muss das Feuer gelöscht werden – notfalls durch die Feuerwehr. Diese kann auf Anweisung der Polizei eingreifen, wenn niemand vor Ort das Feuer selbstständig löschen kann.
Wer sich an die Regeln hält, kann sein Osterfeuer im eigenen Garten in Berlin entspannt genießen. Wer sie ignoriert, riskiert Rauch, Ärger – und schlimmstenfalls den Feuerwehreinsatz.
- berliner-feuerwehr.de: Informationen zu Lager- und Osterfeuer
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