Einspruch beim Bundeswahlausschuss AfD sieht Ausschluss seiner Direktkandidaten nicht ein

Bei der Bundestagswahl wurden die Aachener Direktkandidaten der AfD wegen eines Wahlfehlers nicht zugelassen. Die Partei legt nun Einspruch in Berlin ein – zuvor wurden ihre Beschwerden bereits abgelehnt.
Der Kreisverband der Aachener AfD hat Einspruch beim Bundeswahlausschuss in Berlin gegen den Ausschluss seiner Direktkandidaten Manuel Krauthausen (Wahlkreis I) und Markus Matzerath (Wahlkreis II) bei der Bundestagswahl 2025 eingelegt. Das teilte die Partei in einer Pressemitteilung am Donnerstag (24. April) mit. Die AfD bezeichnet die Nichtzulassung darin als "skurril begründet".
Der Aachener Kreiswahlausschuss hatte am 24. Januar entschieden, dass die beiden Kandidaten wegen eines "grundlegenden Wahlfehlers" nicht zur Bundestagswahl antreten dürfen. Der Ausschuss begründete die Entscheidung damit, dass Krauthausen und Matzerath in einer gemeinsamen Mitgliederversammlung für die Wahlkreise I und II gewählt wurden.
Die Wahl der jeweiligen Kandidaten hätte allerdings nur von den Mitgliedern bestimmt werden dürfen, die im jeweiligen Wahlkreis auch wahlberechtigt seien. Dies habe die AfD trotz Nachfrage nicht nachweisen können, so der Ausschuss. Die Partei legte Beschwerde gegen die Entscheidung ein – diese wurde aber sowohl vom Aachener Kreiswahlausschuss als auch vom Landeswahlausschuss Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen.
Einspruch der Aachener AfD: Streitpunkt ist Paragraf 21, Absatz 2
Der zentrale Streitpunkt ist hierbei der Paragraf 21, Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes. Demnach ist eine gemeinsame Kandidatenaufstellung in mehreren Wahlkreisen zulässig, sofern diese vollständig innerhalb einer Stadt oder eines Kreises liegt. Während diese Regelung laut dem Bundestagswahl-Informationsportal "election.de" etwa in München oder im Rhein-Sieg-Kreis angewendet wird, hätten die Kreiswahlausschüsse entschieden, dass dies für die Städteregion Aachen nicht gilt. Auch die Bundeswahlleiterin teilt laut "election.de" diese Auffassung.
Die AfD bezeichnet die Regelung in ihrer Mitteilung als juristische "Origami-Falttechnik der Behörden" und "Paragrafendschungel". Der Einspruch beim Bundeswahlausschuss solle diesen "Formalitätsfetisch" beenden, so die Partei.
Sprecherin des Bundestags bestätigt Prüfung der Einsprüche
Eine Sprecherin des Bundestags teilt auf Anfrage von t-online mit, dass momentan die eingegangenen Wahleinsprüche zur Bundestagswahl 2025 beim Wahlprüfungsausschuss erfasst werden würden. Dabei finde zunächst die sogenannte Vorprüfung statt, im Rahmen dessen zum Beispiel Stellungnahmen der Landeswahlleitungen eingeholt würden. Diese würden dabei helfen, die "im Rahmen eines Einspruchs vorgetragenen Tatsachen aufzuklären", so die Sprecherin.
Sollte die Vorprüfung ergeben, dass eine "weitere Förderung des Verfahrens zu erwarten ist", werde ein Termin für eine mündliche Verhandlung anberaumt. Bei dieser könne der Bundeswahlausschuss auch Zeugen und Sachverständige anhören und gegebenenfalls beeidigen.
Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, könne man nicht sagen – dies hänge von der Zahl der eingegangenen Einsprüche und dem daraus resultierenden Arbeitsaufwand ab. Zu einer möglichen Wahlwiederholung in Aachen schreibt die Sprecherin: "Ganz allgemein gilt, dass in dem Fall, dass im Wahlprüfungsverfahren eine Wahl ganz oder teilweise für ungültig erklärt wird, sie nach Maßgabe der Entscheidung im Wahlprüfungsverfahren zu wiederholen ist."
- Pressemitteilung des Aachener Kreisverbands der AfD vom 24. April (per Mail)
- Anfrage an den Bundeswahlausschuss
- Eigene Artikel