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AfD-Beschwerde: Muss die Bundestagswahl in Aachen wiederholt werden?


Mögliche Beschwerde der AfD
Muss die Bundestagswahl in Aachen wiederholt werden?

Von t-online
21.02.2025 - 11:55 UhrLesedauer: 2 Min.
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Eine AfD-Anzeigetafel (Symbolbild): In Aachen könnte die Bundestagswahl wiederholt werden. (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer)
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Die Bundestagswahl in Aachen findet ohne AfD-Kandidaten statt – eine Beschwerde wies der Landeswahlausschuss zurück. Doch es gibt unterschiedliche Standpunkte, die sogar zu einer Wahlwiederholung führen könnten.

Die Bundestagswahl in den Wahlkreisen Aachen I und Aachen II könnte nachträglich wiederholt werden. Das berichtet "election.de", ein Informationsportal für die Bundestagswahl. Grund dafür seien unterschiedliche Auffassungen darüber, ob die Abstimmung der AfD-Direktkandidaten rechtmäßig gewesen ist.

Der Kreiswahlausschuss hatte Ende Januar bekannt gegeben, dass die gemeinsame Abstimmung der beiden Kandidaten Manuel Krauthausen und Markus Matzerath nicht rechtmäßig gewesen sei. Laut dem Kreiswahlausschuss hätte die Wahl nicht gemeinsam stattfinden dürfen – es läge ein "grundlegender Wahlfehler" vor. Sie wurde deswegen für ungültig erklärt. Die AfD legte Beschwerde beim Landeswahlausschuss Nordrhein-Westfalen ein – sie wurde mit fünf zu drei Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.

Doch es gebe unterschiedliche Standpunkte darüber, ob die Regel auch für Aachen gilt, berichtet "election.de". Der Streitpunkt: Nach dem Bundeswahlgesetz – Paragraf 21, Absatz 2 – sei eine gemeinsame Kandidatenaufstellung in mehreren Wahlkreisen zulässig, sofern diese vollständig innerhalb einer Stadt oder eines Kreises liegen würden. Während diese Regelung etwa in München oder im Rhein-Sieg-Kreis angewendet werde, hätten die Kreiswahlausschüsse entschieden, dass dies für die Städteregion Aachen nicht gilt. Auch die Bundeswahlleiterin teile diese Auffassung auf Anfrage des Informationsportals.

Bundestagswahl in Aachen: AfD könnte im Nachhinein Einspruch einlegen

Kritiker sowie die AfD würden darauf verweisen, dass die Städteregion Aachen in Statistiken und auf Wahlkreiskarten meist als einheitlicher Kreis behandelt werde. Die Gegenseite argumentiere hingegen mit dem Aachen-Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, das die Stadt Aachen weiterhin als kreisfrei einordne, schreibt "election.de". Die Regeln würden somit einander widersprechen.

Unabhängig vom Ausgang der Wahl, von der die AfD nach wie vor ausgeschlossen bleibt, hätte die Partei die Möglichkeit, im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens Einspruch einzulegen. Sollte der Bundestag oder später das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung als Wahlfehler einstufen, könne eine komplette Wiederholung der Wahl in den beiden betroffenen Wahlkreisen die Konsequenz sein, so das Informationsportal.

Da etwa 0,7 Prozent der Wahlberechtigten Deutschlands in diesem Gebiet leben, könne eine Neuwahl auch Auswirkungen auf Mandate in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern haben. Ein endgültiges Urteil könne jedoch – ähnlich wie bei der Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin – Jahre dauern.

Verwendete Quellen
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