Partei darf endgültig keine Direktkandidaten stellen Landeswahlausschuss weist Beschwerde der AfD zurück
Wegen eines formalen Fehlers lässt der Kreiswahlausschuss keine AfD-Direktkandidaten in Aachen zu. Die AfD legt Beschwerde beim Landeswahlausschuss ein - vergeblich.
Die AfD darf in der Stadt Aachen (Wahlkreis I) und in der Städteregion (Wahlkreis II) endgültig keine Direktkandidaten stellen. Der Landeswahlausschuss NRW bestätigte am Donnerstag (30. Januar) in letzter Instanz die Entscheidung des Aachener Kreiswahlausschusses, der die AfD-Direktkandidaten am vergangenen Freitag (24. Januar) bereits nicht zugelassen hatte. Damit kann man die AfD in Aachen bei der Bundestagswahl am 23. Februar nicht mit der Erststimme wählen.
Vorausgegangen war ein laut des Kreiswahlausschusses "grundlegender Wahlfehler": Die beiden Bewerber seien in einer gemeinsamen Mitgliederversammlung für die Wahlkreise I (Stadt Aachen) und II (Städteregion, ohne Stadt) gewählt worden. Die Wahl der jeweiligen Kandidaten Manuel Krauthausen und Markus Matzerath hätte allerdings nur von den Mitgliedern bestimmt werden dürfen, die im jeweiligen Wahlkreis auch wahlberechtigt seien. Somit sei die Wahl ungültig.
Auf Anfrage von t-online hatte sich zuvor ein Sprecher der AfD noch optimistisch gezeigt, "ihre Rechtsauffassung erklären und durchsetzen zu können".
- im.nrw.: Pressemitteilung vom 30. Januar 2025
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