"Grundlegender Wahlfehler" AfD darf keine Direktkandidaten stellen
Die AfD darf in beiden Wahlkreisen nicht mit einem Direktkandidaten bei der Bundestagswahl antreten. Der Kreiswahlausschuss hat einem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt.
In der Stadt Aachen (Wahlkreis I) und in der Städteregion (Wahlkreis II) wird man bei der Bundestagswahl am 23. Februar keinen Direktkandidaten der AfD wählen können. Der Kreiswahlausschuss ist am Freitag (24. Januar) der Einschätzung der Verwaltung gefolgt, dass die Aufstellung des Kandidaten wegen eines formalen Fehlers nicht gültig sei. Somit können die Menschen im Wahlkreis der Stadt und Städteregion keine Erststimme für die AfD abgeben.
In der Beschlussvorlage der Verwaltung hieß es zuvor, dass die formellen Voraussetzungen des Kreiswahlvorschlages der AfD nicht erfüllt seien, da die Bewerber in einer gemeinsamen Mitgliederversammlung für die Wahlkreise I (Stadt Aachen) und II (Städteregion, ohne Stadt) gewählt worden wären. Für die Stadt Aachen hatte die AfD Manuel Krauthausen aufgestellt – dieser war 2015 bei der Polizei entlassen worden, weil er rassistische und menschenverachtende Bilder verschickt hatte.
Kein Direktkandidat für AfD in Aachen: "Grundlegender Wahlfehler"
Die Wahl der jeweiligen Kandidaten hätte allerdings nur von den Mitgliedern bestimmt werden dürfen, die im jeweiligen Wahlkreis auch wahlberechtigt seien. Dies habe die AfD trotz Nachfrage nicht nachweisen können. Es lege ein "grundlegender Wahlfehler" vor, weshalb empfohlen wurde, den Kreiswahlvorschlag der AfD abzulehnen.
Am Freitagnachmittag tagte der Kreiswahlausschuss der Städteregion (Wahlkreis II). Aufgrund des Fehlers wurde auch hier der Direktkandidat der AfD, der Polizeibeamte Markus Matzerath, nicht zugelassen – in der Beschlussvorlage der Verwaltung wurde empfohlen, auch in diesem Fall die AfD zurückzuweisen.
Die Partei kann nun innerhalb von drei Tagen Beschwerde gegen den Beschluss einlegen, in letzter Instanz entscheidet der Landeswahlausschuss.
- gremieninfo.staedteregion-aachen.de: Beschlussvorlage vom 24. Januar 2025
- ratsinfo.aachen.de: Entscheidungsvorlage vom 24. Januar 2025