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Rheinland-Pfalz: Prozess um tödlichen Maskenpflicht-Streit unterbrochen


Idar-Oberstein
Prozess um tödlichen Maskenpflicht-Streit unterbrochen

Von dpa
Aktualisiert am 21.03.2022Lesedauer: 3 Min.
Der 50-Jährige wird in den Gerichtssaal geführt: Die Anklage wirft ihm vor, "heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen" gehandelt zu haben.Vergrößern des Bildes
Der 50-Jährige wird in den Gerichtssaal geführt: Die Anklage wirft ihm vor, "heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen" gehandelt zu haben. (Quelle: Wolfgang Rattay/Reuters-bilder)
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Rund ein halbes Jahr nach dem tödlichen Schuss auf einen Tankstellenmitarbeiter in Idar-Oberstein hat der Mordprozess gegen einen 50-Jährigen begonnen. Doch die Verhandlung wurde kurz nach Beginn unterbrochen.

Die Tat hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt: Weil ein 50-jähriger Mann in Idar-Oberstein (Rheinland-Pfalz) auf die coronabedingte Maskenpflicht in einer Tankstelle hingewiesen wurde, erschoss dieser den Tankstellenmitarbeiter mit einem Revolver. Die Tat ereignete im September 2021, das Opfer war 20 Jahre alt.

Ein halbes Jahr später begann am Montag der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder. Gleich nach der Verlesung der Anklage geriet die Verhandlung jedoch ins Stocken. Der Grund: Am Donnerstag hatte die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz nach Gerichtsangaben neue, umfangreiche Akten vorgelegt, von der die Verteidigung nach eigenen Angaben erst am Montag erfuhr – ebenso wie von dem Ermittlungsverfahren, das das Landeskriminalamt (LKA) im Auftrag der Koblenzer Behörde geführt hat. Auf Antrag der beiden Verteidiger wurde der Prozess unterbrochen und soll voraussichtlich an diesem Freitag oder – je nach Aktenlage – erst am 31. März fortgesetzt werden.

Mögliche Verbindungen zur "Querdenker"-Szene

Bei den Akten soll es unter anderem um mögliche Verbindungen des Angeklagten zur "Querdenker"-Szene gegangen sein. Diese Ermittlungen des LKA richteten sich aber nach Worten von Oberstaatsanwältin Nicole Frohn gegen Dritte, nicht gegen den 50-Jährigen selbst. Laut Ermittlungen hatte sich der Angeklagte zwar mit Theorien von Corona-Leugnern befasst, ohne aber in einer Gruppe oder Organisation aktiv gewesen zu sein.

Mit der Unterbrechung will das Landgericht Bad Kreuznach der Verteidigung Gelegenheit geben, die nach Vorlage der Akten entstandene Lage zu bewerten und mit dem 50-Jährigen zu besprechen. Dieser sitzt zurzeit in Untersuchungshaft.

Es handele sich um insgesamt rund 1.300 Aktenseiten, darunter auch ein 26 Seiten umfassendes psychologisches Gutachten über den Angeklagten, sagten die Verteidiger Alexander Klein und Axel Küster nach einer ersten Prüfung in einer Sitzungsunterbrechung. Eigentlich wollte sich der Angeklagte bereits am Montag zu dem Tatvorwurf äußern. Sein Anwalt Klein hatte vor Prozessbeginn angekündigt, dass sein Mandant ein Geständnis ablegen und seine Reue ausdrücken wolle. Strittig könnte dagegen werden, ob die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe erfüllt sind.

Anklage: "Heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen"

Den Ansturm der zahlreichen Fotografen und Kamerateams zum Prozessauftakt ließ der 50-Jährige mit verschränkten Armen, gebeugtem Kopf und geschlossenen Augen über sich ergehen. Er trug – wie alle im Gerichtssaal – eine Corona-Schutzmaske. Im Laufe des Prozesses verzichtete er mit Erlaubnis der Vorsitzenden Richterin Claudia Büch-Schmitz aber auf die Maske. Nur wenige Meter von dem Angeklagten entfernt saß am Montag die Mutter des 20-jährigen Opfers. Sie ist Nebenklägerin in dem Prozess.

Die Verteidiger wollen mit ihrem Mandanten an diesem Mittwochabend die neue Entwicklung besprechen und dann entscheiden, ob der Prozess am Freitag fortgesetzt wird. Auch ob neue Sachverhalte aufgetaucht sind, die eine Auswirkung auf die geplante Stellungnahme des Angeklagten haben werden, wird geprüft.

Laut Staatsanwaltschaft handelte der Täter "heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen". Der zuvor nicht polizeibekannte Deutsche hat die Tat gestanden. Nach seiner Festnahme soll er laut Anklage gesagt haben, er habe sich seit langem durch die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angeordneten Beschränkungen belastet gefühlt und beschlossen, "ein Zeichen zu setzen". Er habe seinen Zorn gegen den Tankstellenmitarbeiter gerichtet, da er gewusst habe, dass er an die für die Maskenpflicht politisch Verantwortlichen nicht herankomme, sagte Oberstaatsanwältin Frohn am Montag.

Angeklagt ist der 50-Jährige auch wegen unerlaubten Waffenbesitzes. Bis Mitte Mai sind zunächst noch zwölf weitere Verhandlungstermine angesetzt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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