Bewährungsantrag in der Schwebe Maddie-Verdächtiger bleibt vorerst in Haft
Der Verdächtige im Fall Maddie bleibt zunächst in Haft. Über seinen Bewährunsantrag ist weiterhin nicht entschieden. Ein Gericht hat sich nun für nicht zuständig erklärt.
Der Verdächtige im Fall muss bis auf Weiteres im Gefängnis bleiben. Sein Bewährungsantrag, über den t-online.de vergangene Woche berichtete, hat bislang keinen Erfolg gehabt. Derzeit verbüßt der Mann eine Haftstrafe für Drogenhandel in der Justizvollzugsanstalt Kiel. Dort hat sich nun das Landgericht für nicht zuständig erklärt.
Demnach habe das Landgericht Braunschweig über den Antrag zu befinden, wo der Antrag Ende Mai zunächst gestellt worden war. Dort war der Mann in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel inhaftiert gewesen. Als er nach Kiel verlegt wurde, hatte das Gericht dann die Strafvollstreckungskammer in Kiel zuständig gesehen.
Vorstrafen und ein Verdacht
Der Gefangene steht im Verdacht, im Jahr 2007 die dreijährige Madeleine "Maddie" McCann aus einer Ferienanlage in Portugal entführt zu haben. Die Ermittler in Deutschland sind überzeugt, dass das Kind tot ist. Die britische Polizei geht hingegen auch nach 13 Jahren weiter von einem Vermisstenfall aus. Bis heute ist Maddie verschwunden.
Der 43-Jährige ist vielfach vorbestraft, unter anderem mehrfach wegen Sexualstraftaten auch an Kindern, wie t-online.de berichtete. Derzeit sitzt er in Kiel in Haft. Parallel ist gegen ihn wegen Vergewaltigungsvorwürfen eine Untersuchungshaft angeordnet. Zuletzt verurteilte ihn das Landgericht Braunschweig Ende 2019 wegen schwerer Vergewaltigung zu sieben Jahren Haft. Er hatte 2005, rund eineinhalb Jahre vor dem Verschwinden Maddies, in Praia da Luz eine damals 72-jährige Amerikanerin vergewaltigt. t-online.de hatte den Fall rekonstruiert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision liegt beim Bundesgerichtshof. Zwar geht die Staatsanwaltschaft Braunschweig davon aus, dass der Mann die Untersuchungshaft antreten müsste, sollte seinen Bewährungsantrag erfolgreich. Vor Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das allerdings noch nicht sicher.
- eigen Recherchen
- Landgericht Kiel: Pressemitteilung vom 16.6.2020
- mit Material der Nachrichtenagentur dpa