Sexismus-Vorwürfe Entlassung von Vize-Chef der Stasi-Gedenkstätte rechtens
Über ein Dutzend inadäquate Situationen mit Frauen soll es gegeben haben. Deshalb wurde dem ehemaligen Vize-Direktor der Stasiopfer-Gedenkstätte gekündigt. Zu recht, wie jetzt ein Gericht bestätigt.
Die Kündigung des früheren Vize-Direktors der Stasiopfer-Gedenkstätte Helmuth Frauendorfer in Berlin ist nach einem Urteil des dortigen Arbeitsgerichts rechtlich korrekt. Zur Begründung hieß es vom Gericht, der frühere Vize-Chef habe sich in vielen Situationen mit Mitarbeiterinnen nicht angemessen verhalten, weil er dienstliche Gespräche in einem privaten Rahmen abgehalten habe.
Es habe sich insgesamt um etwa ein Dutzend inadäquate Situationen mit Frauen gehandelt, bei denen es ein klares Missverhältnis zwischen der privaten Atmosphäre und dem Machtgefälle gegeben habe, sagte der Richter. Die Frauen hätten diese Gespräche nur schwer abbrechen und den Situationen kaum entfliehen können. Das sei die Schuld des Vorgesetzten und für eine Kündigung ausreichend.
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Die Gedenkstätten-Stiftung hatte dem Vize-Direktor 2018 wegen Sexismusvorwürfen gekündigt. Dagegen hatte der inzwischen 60-Jährige geklagt. Über die von mehreren Frauen erhobenen Vorwürfe der sexuellen Belästigung urteilte das Arbeitsgericht aber ausdrücklich nicht. "Dieser Kündigungsgrund hat mit sexueller Belästigung nichts zu tun", sagte der Richter. Gegen die Entscheidung kann Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt werden.
- Nachrichtenagentur dpa