Vor Augen der Besitzerin Jäger erschießt zwei Hündinnen – Geldstrafe
Ein Jäger hat südlich von Augsburg zwei Hündinnen erschossen – und die Besitzerin musste alles mit ansehen. Vor Gericht musste der 53-Jährige nun die Konsequenzen für seine Tat tragen.
Ein Jäger ist zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt worden, weil er zwei Hunde getötet hatte. Die Mischlingshündinnen "Leni" und "Maja" hatten zuvor zwar einen Hasen gewildert, zum Zeitpunkt der tödlichen Schüsse waren sie aber nach Überzeugung des Augsburger Amtsgerichts bereits auf dem Weg nach Hause.
Richter Roland Fink betonte bei seiner Urteilsverkündung, dass Hunde nach dem Jagdrecht nur in dem Moment getötet werden dürften, wenn sie gerade dem Wild nachstellen. Das Gericht sprach den 53 Jahre alten Mann wegen Sachbeschädigung, strafbarer Tiertötung und fahrlässiger Körperverletzung der Hundehalterin schuldig. Denn die Besitzerin der Tiere musste mit ansehen, wie der Jäger einer der Hündinnen, die nur angeschossen war und noch lebte, vor ihren Augen den Gnadenschuss in den Kopf gab.
Jäger verliert Jagdschein
Das Bürgerliche Gesetzbuch legt zwar inzwischen fest, dass Haustiere nicht mehr als Sachen anzusehen sind. Im strafrechtlichen Sinn gelten sie aber weiterhin als Sachen – daher ging es in dem Prozess um Sachbeschädigung.
Der Jäger hatte zunächst einen Strafbefehl über 55 Tagessätze zu 60 Euro erhalten. Hätte er diesen angenommen, hätte er seinen Jagdschein behalten können, denn dieser wird üblicherweise erst ab einer Strafe von 60 Tagessätzen aberkannt.
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Da der 53-Jährige aber Einspruch einlegte und es deswegen zum Prozess kam, fiel die Strafe mit 90 Tagessätzen zu 50 Euro höher aus. Der Verteidiger des Jägers ließ zunächst offen, ob er Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird.
- Nachrichtenagentur dpa