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Nürnberg: Heilpraktiker täuschte Krebspatienten – vier Jahre Haft


Betrug mit "Wundermittel"
Heilpraktiker täuschte Krebspatienten – vier Jahre Haft

Von dpa
Aktualisiert am 16.05.2019Lesedauer: 2 Min.
Arzt im Gespräch mit einem Patienten (Symbolbild): Ein Heilpraktiker aus Franken soll Krebspatienten getäuscht und um Millionen geprellt haben.Vergrößern des Bildes
Arzt im Gespräch mit einem Patienten (Symbolbild): Ein Heilpraktiker aus Franken soll Krebspatienten getäuscht und um Millionen geprellt haben. (Quelle: PhotoAlto/imago-images-bilder)

Ein scheinbar lukratives Geschäft: Für sieben Euro pro Flasche hatte der Geschäftsmann das Vitamin-Öl erworben – und für 300 Euro an Krebskranke als Wundermittel weiterverkauft. Jetzt hat ihn ein Gericht verurteilt.

Weil er im großen Stil nicht zugelassene Arzneimittel in Verkehr gebracht hat, muss ein Geschäftsmann vier Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sah es in seiner Urteilsverkündung am Donnerstag als erwiesen an, dass der 63-jährige Heilpraktiker und Volkswirt über seine Firma im mittelfränkischen Altdorf und auf Zypern die umstrittenen Krebsmittel "Rerum" und "Rerum blue" ohne Zulassung an Patienten und Therapeuten verkaufte. Zugleich ordnete das Gericht die Einziehung des dadurch erzielten Gewinns von 4,5 Millionen Euro an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Geschäftsmann hatte die Substanzen laut Staatsanwaltschaft für sieben Euro je Drei-Milliliter-Glasfläschchen erworben und an Patienten als angebliches Wundermittel gegen Krebs für rund 300 Euro verkauft. In Vorträgen habe er die Vitamin-Öl-Emulsion als "Produktwunder" angepriesen und suggeriert, dass es sich dabei um ein Medikament handele, sagte der Vorsitzende Richter Markus Bader. Außerdem habe er eine Mitarbeiterin angewiesen, das Mittel einer Krebspatientin zu injizieren. "Schon allein die Injektion erweckt den Eindruck, dass man es als Arzneimittel bewertet", sagte Bader.


Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, weil es sich bei den Produkten nicht um Medikamente, sondern um Nahrungsergänzungsmittel handele. Gegen die Ehefrau des Verurteilten wird noch ermittelt, sie muss sich in einem gesonderten Verfahren verantworten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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