Verwaltungsgericht Sigmaringen Bundesbeamter klagt 13 Minuten auf Arbeitszeitkonto ein

In Baden-Württemberg hat ein Bundesbeamter erfolgreich die Gutschrift von 13 Minuten auf seinem Arbeitszeitkonto eingeklagt.
Ein Zollbeamter aus Baden-Württemberg hat vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen erfolgreich die Gutschrift von 13 Minuten auf seinem Arbeitszeitkonto eingeklagt. Der Mann hatte zuvor eine Ruhepause von 20 Minuten abgezogen bekommen, nachdem er aus privaten Gründen seinen Dienst kurzzeitig unterbrochen hatte.
Laut Urteil des Gerichts, das am Montag veröffentlicht wurde, hätte der Arbeitgeber dem Beamten diese Zeit nicht abziehen dürfen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Verwaltungsgericht entscheidet zugunsten des Zollbeamten
Der Vorfall ereignete sich an einem Arbeitstag, an dem der Beamte zunächst von 6 Uhr bis 7.10 Uhr gearbeitet hatte. Anschließend unterbrach er seinen Dienst für 13 Minuten und nahm ihn dann wieder von 7.23 Uhr bis 12.20 Uhr auf. Aufgrund der gesamten geleisteten Arbeitszeit von sechs Stunden und sieben Minuten zog der Arbeitgeber ihm eine Ruhepause von 20 Minuten ab, um die zulässige Höchstarbeitsdauer ohne Pause von sechs Stunden nicht zu überschreiten.
Die kurze private Unterbrechung der Arbeit ließ der Arbeitgeber nicht als Pause gelten, da in dieser Zeitspanne keine ausreichende Regeneration gewährleistet werden könne.
Das Verwaltungsgericht entschied jedoch zugunsten des Zollbeamten und stellte fest, dass er aufgrund der Fürsorgepflicht des Dienstherren sowie aus dem Grundsatz von Treu und Glauben Anspruch auf die Gutschrift dieser Arbeitszeit habe. "Mit der privat veranlassten Arbeitsunterbrechung sei er nicht seiner Dienstpflicht nachgekommen. Damit könne der Arbeitgeber dies nicht als Arbeitszeit werten", so das Gericht in seiner Begründung.
- Nachrichtenagentur afp
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