t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanoramaKriminalität

Hessen: Vergiftete Gummibärchen im Wetteraukreis an Automaten verkauft


In Automaten
Vergiftete Gummibärchen verkauft

Von t-online, dpa
22.10.2024Lesedauer: 1 Min.
imago 80885331Vergrößern des Bildes
Gummibärchen (Symbolbild): Vergiftete Süßigkeiten waren in Hessen im Umlauf. (Quelle: KH)

Ein junger Mann hat Gummibärchen gegessen und wurde dadurch vergiftet. Behörden warnen nun vor dem Verzehr halluzinogener Süßigkeiten.

In Mittelhessen sind Gummibärchen mit dem halluzinogenen Giftstoff Muscimol in Verkaufsautomaten angeboten worden. Die gefährlichen Süßigkeiten wurden in acht Automaten im Wetteraukreis nahe Frankfurt am Main verkauft, teilte die Behörde in Friedberg mit. Ein junger Mann, der eine Packung der Fruchtgummis gekauft hatte, wurde kurz nach dem Verzehr mit Vergiftungserscheinungen ins Krankenhaus gebracht.

Von dort erfolgte nach dem Infektionsschutzgesetz eine Meldung an das Gesundheitsamt. Eine Untersuchung durch die zuständige Lebensmittelüberwachung des Wetteraukreises ergab, dass in den Gummibärchen Muscimol enthalten war. Dieser psychoaktive Stoff kann tiefgreifende Auswirkungen auf die Psyche haben und zu Vergiftungserscheinungen führen.

Bereits im Vorfeld warnten Behörden

Die Behörde hatte bereits Mitte August vor dem Verzehr gewarnt und betont, dass solche Gummibärchen gesundheitsschädlich seien und besonders für Kinder eine Gefahr darstellen könnten. Diese Süßigkeiten waren bislang ausschließlich im Onlinehandel vertrieben worden, wurden nun aber auch in öffentlich zugänglichen Automaten angeboten. Der Betreiber der Automaten wurde aufgefordert, das Produkt aus dem Verkauf zu nehmen.

Die halluzinogenen Gummibärchen können inzwischen nicht mehr an den betroffenen Automaten gekauft werden – obwohl der Betreiber behauptete, sie seien nur zum Sammeln gedacht gewesen. Parallel dazu wurde eine europaweite Warnmeldung herausgegeben. Zudem erklärte der Kreis, dass es für den Betrieb eines Verkaufsautomaten lediglich einer Gewerbeanmeldung bedürfe.

Die Behörden raten dazu, ungewöhnliche Produkte aus Verkaufsautomaten vorsichtig zu behandeln und verdächtige Artikel umgehend zu melden.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website