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Bad Oeynhausen: Täter hatte ein langes Strafregister


Tödlicher Angriff in Bad Oeynhausen
Täter hatte ein langes Strafregister, wurde aber nie verurteilt


29.06.2024Lesedauer: 4 Min.
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Bad Oeynhausen: Eine Frau stellt eine Kerze neben Blumen, während Menschen nach einem tödlichen Angriff im Kurpark trauern.Vergrößern des Bildes
Bad Oeynhausen: Eine Frau stellt eine Kerze neben Blumen, während Menschen nach einem tödlichen Angriff im Kurpark trauern. (Quelle: Sandra Knauthe)

Der 18-Jährige, der nun wegen Totschlags in Bad Oeynhausen in Untersuchungshaft sitzt, ist bereits vielfach polizeilich registriert in Erscheinung getreten. Konsequenzen hat er aber nie erlebt.

Im Fall des tödlichen Angriffs auf einen 20-Jährigen in Bad Oeynhausen haben sich Bürgermeister Lars Bökenkröger und weitere Politiker zu Wort gemeldet. Der mutmaßliche Täter, ein 18-jähriger Syrer, sitzt derzeit wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung in Untersuchungshaft. Die Tat hat die Debatte um Straftaten durch Migranten neu entfacht.

Bürgermeister Bökenkröger (CDU) fordert er eine Diskussion über den Zusammenhang zwischen Migration und Kriminalität. "Wir müssen offen reden", so Bökenkröger. "Fälle hat es nun zuhauf gegeben, und das ist schon die Spitze des Eisbergs. Von daher darf es da auch kein Verbot geben, damit man solche Jugendliche abschieben kann und muss."

Ermittlungen mit neuen Details

Die Ermittlungen zum Tathergang dauern an. Nach bisherigen Erkenntnissen kannten sich Opfer und mutmaßlicher Täter nicht persönlich. Der 20-Jährige wurde im Park so schwer attackiert, dass er später im Krankenhaus verstarb. Er hatte in der Nacht zum vergangenen Sonntag mit Begleitern zusammen auf einer Bank im Park gesessen, der beschuldigte Syrer habe mit mindestens zwei Begleitern in der Nähe gesessen. Er sei unvermittelt aufgestanden und habe sein Opfer attackiert.

Der 20-Jährige habe fliehen wollen, sei zu Boden gegangen. Der beschuldigte 18-Jährige habe auf dessen Kopf eingeschlagen und eingetreten. Das Motiv sei unklar, so ein Sprecher der Polizei.

Augenzeugen werden gesucht

Mehrere Augenzeugen, die sich in Tatortnähe befanden, hatten sich bei den Ermittlern gemeldet. Es sei noch offen, ob man von weiteren Tatverdächtige auszugehen habe – und um viele Personen es dann gehen könne. Zunächst war seitens Polizei und Staatsanwaltschaft von einer Gruppe von etwa zehn Leuten die Rede gewesen, die man als Verdächtige suche.

Mehrere Begleiter des 18-jährigen Syrers – junge Deutsche – seien inzwischen befragt worden, sie würden nicht als Beschuldigte geführt, sondern als Zeugen, sagte der Staatsanwalt. Sie gaben an, dass der 18-Jährige den Angriff alleine begangen habe. Insgesamt sehen die Ermittler in dem Fall auch angesichts widersprüchlichen Angaben noch viele Fragen offen.

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Müssen wir über mangelnde Strafverfolgung reden?

Für die Ermittlungen und die strafrechtliche Aufarbeitung des Falles sei die Herkunft des Beschuldigten ohne Belang, betonte die Staatsanwaltschaft. Der 18-Jährige schweige weiter zu den Vorwürfen. Der Staatsanwaltschaft liege die Ausländerakte zu dem Beschuldigten nicht vor, daher könne sie Angaben zur Person nur unter Vorbehalt machen. Vor der tödlichen Prügelattacke in Bad Oeynhausen soll die Gruppe um den mutmaßlichen Haupttäter bereits in der Stadt gegen eine andere Gruppe gewalttätig gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft appelliert daher noch einmal eindringlich, dass sich Zeugen melden sollen.

Der Syrer soll der Polizei zufolge im Oktober 2023 nach Bad Oeynhausen gekommen sein. Er sei 2016 im Rahmen einer Familienzusammenführung mit Eltern und Geschwistern nach Deutschland gelangt und habe zunächst in Pforzheim gelebt, bevor er dann nach Bad Oeynhausen zog. Laut "Westfalen-Blatt" lebten der 18-Jährige und seine Familie dort als geduldete Flüchtlinge in einer Wohnung – ohne staatliche Leistungen, wie das Blatt unter Berufung auf die Stadt berichtete. Der 18-Jährige soll in der Vergangenheit bereits durch Gewalt-, Eigentums- und Drogen-Delikte aufgefallen sein.

Gewalt, Vergewaltigung, schwerer Diebstahl

Wie "Focus online" aus Ermittlungskreisen erfuhr, trat der Tatverdächtige bisher wegen folgender Delikte kriminalpolizeilich in Erscheinung: in Baden-Württemberg ab dem Jahr 2020 achtmal wegen Diebstahls, davon einmal wegen schwerem räuberischem Diebstahl und alleine 2023 fünfmal wegen schweren Diebstahls. Es ging dabei um Zigarettenautomaten.

Daneben stehen in seiner Polizeiakte Hausfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung. Er soll 2022 mit einem Schlagstock auf den Kopf eines Menschen geschlagen haben. Auch wegen eines Drogendeliktes ist er ins Visier der Ermittler geraten. Zudem wurde 2022 wegen eines Vergewaltigungsversuches und des sexuellen Missbrauchs von Kindern gegen ihn ermittelt, das Verfahren wurde aber eingestellt.

Wie die Staatsanwaltschaft inzwischen mitteilte, wurde der junge Mann bisher noch nie verurteilt. Warum nicht, ist bislang unklar. Ein Strafrechtler, der die Verteidigung des 18-Jährigen übernommen habe, sagte dem "Westfalen-Blatt", er halte es keineswegs für bewiesen, dass sein Mandant der Haupttäter gewesen sein soll.

Politiker sprechen über Konsequenzen

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) äußerte sich ebenfalls zur Tat und betonte die Notwendigkeit von harten Strafen für junge Gewalttäter sowie einer konsequenten Abschiebung von straffälligen Personen nach Syrien. "Klar ist bei jungen Straf- und Gewalttätern, dass es ein frühes Einschreiten braucht: Bevor sie immer gewalttätiger werden, brauchen sie klare Stopp-Signale durch schnelle Strafverfahren und spürbare Strafen."

Politiker anderer Parteien brachten ebenfalls ihre Besorgnis zum Ausdruck. Marc Lürbke, innenpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, kritisierte das Versagen des Rechtsstaats im Umgang mit straffälligen Migranten und forderte Konsequenzen.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) betonte die Notwendigkeit einer gerechten Strafe für den Täter und sprach sich für eine verbesserte Abschiebung von Intensivstraftätern aus. Deutschland müsse "besser werden darin, solche Intensivstraftäter, Gewaltstraftäter, die keine deutschen Staatsbürger sind, auch abzuschieben".

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