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NRW: Eltern aus Kamp-Lintfort wegen Vernachlässigung verurteilt


Landgericht Moers
Gericht: Kinder böswillig vernachlässigt – Eltern verurteilt

Von dpa
06.06.2024Lesedauer: 1 Min.
imago images 0300306433Vergrößern des BildesJustitia (Symbolbild): Urteil wegen böswilliger Vernachlässigung in Nordrhein-Westfalen. (Quelle: IMAGO/Florian Gaul)

Eltern aus Kamp-Lintfort müssen ins Gefängnis, weil sie ihre Kinder monatelang hungern ließen. Das Landgericht Moers hat sie wegen böswilliger Vernachlässigung zu mehreren Jahren Haft verurteilt.

Weil sie ihre beiden Kinder monatelang hungern ließen, müssen die Eltern für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht in Moers (Nordrhein-Westfalen) hat den Vater am Donnerstag zu dreieinhalb Jahren Haft und die Mutter zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Man sei überzeugt, dass die Eltern ihre Kinder böswillig vernachlässigt hätten, vermutlich über Jahre, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung.

Als das Jugendamt 2021 nach einem Hinweis aus der Nachbarschaft bei der Familie in Kamp-Lintfort einschritt, waren die zwei und drei Jahre alten Mädchen nach Aussagen von Ärzten völlig abgemagert und hatten aufgeblähte Bäuche, wie man sie sonst von hungernden Kindern in Entwicklungsländern kennt. Die beiden konnten kaum laufen, kaum sprechen und mussten den Umgang mit fester Nahrung erst lernen. Mediziner stuften ihren Zustand durch die Unterernährung als lebensbedrohlich ein.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung

Die Staatsanwältin hatte sechseinhalb Jahre Haft für den Vater und sechs Jahre für die Mutter gefordert. Die Verteidiger der Angeklagten hatten lediglich Bewährungsstrafen gefordert und argumentiert, die Eltern seien mit der Versorgung ihrer Kinder überfordert gewesen.

Die Mädchen leben inzwischen bei Pflegefamilien. Nach Einschätzung ihrer Pflegeeltern und der Ärzte werden sie womöglich ein Leben lang mit den Folgen der Unterernährung und der Vernachlässigung zu kämpfen haben.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Für den Fall ist das Landgericht Kleve zuständig, verhandelt wurde aber vor der auswärtigen Strafkammer in Moers.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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